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Terminologie adelsrechtlicher Begriffe
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Sunday, 10 June 2007
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Terminologie adelsrechtlicher Begriffe
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Nobile Patrizio Romano Coscritto

In den „Genealogischen Handbüchern des Adels“, fürstlicher Häuser, Band II, 1955, und Band V, 1959, erwähnen die großen römischen Familien wie Colonna, Gaetani, Massimo, Orsini und andere den Titel: „Nobile Patrizio Romano coscritto“. Seit der Antike hat im Weichbild der „Ewigen Stadt“ gerade der „Patrizier“ eine bedeutende Rolle gespielt, wobei der Begriff über das Mittelalter hinaus – je nach den Umständen etwas gewandelt – bis in die neuere Zeit erhalten geblieben ist. Im Grunde verstand man darunter Repräsentanten der alten Geschlechter, die sich im Laufe der Begebenheiten denkwürdig hervorgetan oder sonst wie einen Anspruch darauf erworben hatten, unter die Elite der bodenständigen Familien gezählt zu werden. Aber erst verhältnismäßig spät hat eine päpstliche Verordnung System in die Sache gebracht: in der Tat erließ erst Benedikt XIV. eine Konstitution „Urbem Romam“, wonach der illustre Titel „Nobilis Romanus“ auf 179 Familien beschränkt wurde. Man trug die Namen dieser eigentlichen Träger der römischen Adelswürde in ein „Goldenes Buch“ ein, wonach das derart entstandene Verzeichnis beim „Archivio Capitolino“ hinterlegt wurde. Ein Recht auf diese Auszeichnung wurde nur solchen Geschlechtern zuerkannt, deren Mitglieder bzw. Vorfahren sich um das Gemeinwesen notorische Verdienste erworben hatten, vornehmlich aber Verdienste um die eigentliche Munizipal-Verwaltung.

Trotz aller Wandlungen der Geschichte und aller grundlegender Veränderungen, welche die Struktur des römischen Weichbildes inzwischen erfahren hatte, war die Erinnerung an den alten Senat noch immer lebendig geblieben. War doch der Senat Schauplatz der Tätigkeit jener „Patres conscripti“ gewesen, welche Roms welthistorische Sendung so erfolgreich repräsentiert hatten. Somit wurden in Erinnerung daran 60 jener im „Goldenen Buch“ vermerkten Familien noch dadurch ganz besonders geehrt, als sie den Titel eines „Nobilis Romanus conscriptus“ erhielten, was einer Auswahl unter den Auserwählten gleichkam. Während aber der einfache Adel auf Beschluß der römischen Munizipal-Vertreter an besonders verdiente Familie verliehen werden konnte, blieb eine Aufnahme in die Sonderklasse der „Nobiles conscripti“ einer besonderen Prüfung vorbehalten; hier hatte eine eigene heraldische Kommission über das Votum zu entscheiden.

Diese auf Grund jener „Konstitution“ Benediktus XIV. geregelte Verfassung der hohen römischen Nibilitas blieb im Wesen bis 1870 bestehen, d.h. bis zum Ende des alten Kirchenstaates. In einem an den Kardinal Ludovico Altieri gerichteten Breve Pius IX.: „Il nostro Predecessore“ vom 2. Mai 1853 hatte der Papst wohl einige Ergänzungen hinzugefügt, jedoch die „Konstitution“ seines Vorgängers im Wesen nicht geändert. Das italienisch abgefasste Dokument spricht nun vom „Patrizio coscritto“, eine Bezeichnung, welche dem ursprünglichen lateinischen Terminus gleichkommt.

Definieren wir also den eingangs vorgebrachten Titel: „Nobile Patrizio Romano coscritto“, so haben wir darunter einen römischen Patrizier zu verstehen, dessen Name einerseits im „Goldenen Buche“ figuriert, dessen Familie andererseits zu jenen auserwählten Geschlechtern gehört, die seit dem Pontifikat Benedikts XIV. (1740-1758) unter die 60 „Nobili coscritti“ gezählt werden.

QUELLE:

  • In der Hauptsache Mitteilungen des „Istituto Austriaco di cultura“, Rom, 6. XII. 1954. Egbert Silva-Tarauca, Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band V (1959) Seite XIX ff, Gesamtreihe Band 19, C.A.Starke Verlag.



 
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