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Terminologie adelsrechtlicher Begriffe
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Sunday, 10 June 2007
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Terminologie adelsrechtlicher Begriffe
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Pair de France

- Die vornehmsten Würdenträger des Königreichs Frankreich wurden „Pairs“, pares, genannt, um festzuhalten, dass sie sowohl untereinander, als auch mit dem König als gleichgestellt zu gelten hätten. Philipp II. August (1165-1223) bestimmte 6 Kron-Versallen (darunter die Herzöge der Normandie und von Burgund) und 6 geistliche Fürsten (darunter den Erzbischof von Reims) als „Pairs de France“, bis im weiteren Verlauf noch andere hinzukamen und 1789, bei Ausbruch der Revolution 44 gezählt wurden. Unter den neueren „Pairs“ nahmen vor allem die Montmorency, „les premiers Barons de France“, einen bedeutenden Rang ein; im Weiteren hatten u.a. die Ducs d'Uzés 1572 die erbliche Pairswürde erworben, denen sich 1594 die Rohan als Ducs de Montbazon anschlossen und 1622 die La Rochefoucauld als Inhaber des Herzogtums gleichen Namens.
Ursprünglich berufen, den Monarchen in der Ausübung seiner Herrscher-Pflicht zu unterstützen, wurden die „Pairs“ allmählich die maßgeblichen Beisitzer des obersten Gerichtshofes, der im „Parlement de Paris“ zusammentrat, um als „Cour des Pairs“ die hohe Gerichtsbarkeit auszuüben. Diese typisch französischen „Parlements“, die auch in anderen Städten des Landes das Rechtswesen wahrzunehmen hatten, sind demnach wesentlich Gerichtshöfe und mit dem heute gangbaren Begriff nicht auf die gleiche Stufe zu stellen. Die „Pairs“ besaßen das Vorrecht, in Straf- und teilweise auch in Zivilsachen nur vom „Parlement“ abgeurteilt zu werden. Seit 1506 wurde die genannte Würde ausschließlich an Herzoge verliehen, wonach die „Pairs“ als „les premiers seigneurs du Royaume“ gelten konnten, als die Ersten unter den Großen des Königreichs Frankreich. Eine sachliche Assoziation mit den spanischen Granden, die nicht selten herzustellen versucht wird, erweist sich als verfehltes Beginnen. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um die mächtigsten Vasallen des Reiches, indes besteht hier ein grundlegender Unterschied: waren die französichen „Pairs“ wesentlich berufen, dem Herrscher als Helfer an die Seite zu treten, diente die „Grandeza“ eingentlich dazu, die widerspenstigen Großen an einen goldene Kette zu legen: sie waren erhöht worden, um entmachtet zu werden.
Als nach der Restauration von 1815 die Verfassung des konstitutionellen Königreichs Frankreich Deputiertenkammer und Oberhaus als gesetzgebende Körperschaft einführte, hieß dieses letztre „Chambre des Pairs“, Pairskammer. Mit dieser Einrichtung, welche im allgemeinen dem englischen „House of Lords“ entsprechen sollte, war eine neue Pairswürde entstanden, welche unter ihren Mitgliedern solche mit erblicher Berufung – die eigentlichen Pairs – zählte, und solche auf Lebenszeit. Doch schon unter Louis Philippe fand 1831 dieses Äquivalent zur „erblichen Reichsratswürde“ ein baldiges Ende. Im Übrigen wurde der Ausdruck „Pair“ in anderen Ländern vielfach zur Bezeichnung des hohen Adels verwendet. In der alten französischen Literatur verstand man unter „les douze paires de Charlemagne“ die Paladine Karl des Großen, dessen Tafelrunde im Liede verherrlicht wurde.

QUELLEN:

  • J. Le Laboureur: „Histoire de la Pairie en France“, 1753; G. de Manteyer - „L'origine des pairs de France“ (Etudes d´histoire du moyen âge), Paris, 1896 ; dazu vgl. « Dictionnaire universel encyclopédique », Larousse, Paris.
  • Haberkern und Wallach: „Hilfswörterbuch für Historiker“, Berlin, Verlag für Staatswissenschaften und Geschichte.

 


 
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