|
Bemerkungen über die Stellung des Adels im 20. Jahrhundert. - Hermann SCHULLERN - Seit der Adel fast alle seine früheren Vorrechte verloren hat, haben auch die Angriffe gegen ihn als Institution im großen und ganzen aufgehört; man schreibt ihm kaum mehr irgend eine Bedeutung zu und belächelt höchstens mit Mitleid oder mit Hohn diejenigen Sonderlinge, die ihm noch ein Interesse entgegenbringen oder gar ihm noch eine eigene soziale Mission zuschreiben.
Nur jener Teil des Adels, der sich durch großen Reichtum oder doch wenigstens durch besonders hervorragend glänzende Namen auszeichnet und daher - sei es gesetzlich oder tatsächlich - noch politischen Einfluß übt oder durch seine Beziehungen zu den Höfen soziale Präponderanz aufweist, wird noch würdig befunden, mehr oder weniger liebenswürdig be- oder verurteilt zu werden - und auch das schon bald mehr in Witzblättern, als in ernster politischer Diskussion. Man könnte also annehmen, dass es durchaus zwecklos sein, die Frage aufzuwerfen, ob dem Adel als solchem in den immer mehr sich demokratisierenden Staaten der Jetztzeit überhaupt noch eine Existenzberechtigung oder gar ein besonderer Existenzzweck zukommt. Dabei mutet allerdings die Erfahrung ganz eigentümlich an, dass die Nobilitierung noch immer als eine besonders gesuchte Gnade gilt und dass man gerade in den demokratischsten Ländern für Adelstitel eine ganz außerordentliche Schwäche zeigt, ja dass in den Kreisen des Adels selbst und nicht zum mindesten auch in denen des sogenannten niedern Adels - die juristischen Termini: hoher und niederer Adel decken sich keineswegs mit dem, was man heute so nennt - das Interesse für die Adelsqualität, für die genealogischen Tatsachen usw. zusehends zunimmt. Dazu kommt nun aber, dass auch ein gewisses Zusammengehörigkeitsbewusstsein hie und da in Erscheinung tritt, an dem allerdings der zugleich historische und reiche Adel den andern Gruppen gegenüber nur vereinzelt teilnimmt, wenn er nicht überhaupt nur sich selbst dabei ins Auge fasst. Diese letztere Erscheinung zeigt sich in den zahlreichen Bestrebungen nach einer Reorganisation des Adels, die freilich in ihren Zwecken um so weiter auseinandergehen, als sie den Begriff Adel, bzw. den Personenkreis, der als Adel zu reorganisieren wäre, sehr verschieden fassen. Wie zahlreich solche Bestrebungen im 19. Jahrhundert aufgetreten sind, zeigt die vom Grafen Dr. Karl August v. Drechsel im Auftrage der Genossenschaft katholischer Edelleute in Bayern zu Ingolstadt bei K. Ganghofer veröffentlichte Broschüre: "Über Entwürfe der Reorganisation des deutschen Adels im 19. Jahrhundert." Ein gemeinsames Moment tritt bei fast allen hier angesprochenen Plänen in den Vordergrund, der Gedanke, dass die Reorganisation nicht auf eine gesetzliche Sonderstellung des Adels im Staatswesen, sondern auf seine sittliche, geistige und wirtschaftliche Hebung durch Selbsthilfe, und zwar im eigenen und im Gesamtinteresse abzuzielen habe; die wichtige Differenz betrifft die Frage, ob nur der grundbesitzende oder gar nur der mit Großgrundbesitz ausgestattete oder aber der gesamte Adel hiebei in Betracht komme und ob nicht in der Vererblichkeit des Adels oder doch der Adelstitel Einschränkungen am Platze wären. Der Verfasser schließt sich hier in seinen Schlussbemerkungen der freiesten Ansicht an und beweist damit, wie uns scheint, volles Verständnis für die ganze Frage und für entscheidende Momente. Die Rolle, die heute der Adel spielt, ist im großen und ganzen, von den oben angedeuteten Ausnahmen abgesehen, gleich null; für viele ist der Adelstitel eine Last, für andere etwas Gleichgültiges, für wieder andere ein bloßer Zierrat geworden, nur wenige erkennen an, dass er einen ernsten Sinn hat oder doch haben sollte, dass an ihm besondere sittliche Pflichten haften und dass nur derjenige, der diesen gerecht wird, ihn verdient. Jedes Recht hat seine Pflicht zur Seite; wer sich zu den ?aVidtoi? zählt, muss auch ein ?aVidtoV? sein; wir meinen das durchaus nicht im politischen, wohl aber im moralischen, im geistigen und in dem Sinne, dass er zu den ersten Arbeitern am öffentlichen Wohle zu gehören habe. Gerade das aber müssten alle erkennen; dann gäbe es einen edlen Wettstreit, der unsäglich segensreich wirken könnte. Hiebei darf etwas nicht übersehen werden, was eben gerade den Adel und vor allem den ererbten Adel zu solchem Wettlaufe auch ganz besonders qualifiziert eine ist die in ihm lebende Tradition, wie er sie von seinen Ahnen übernommen hat, weil sie in seinem Herzen fortlebt, die Tradition der Treue gegen seine Nation, seinen Glauben, sein Vaterland und seinen Fürsten, die überlieferte Liebe zur heimatlichen Scholle, der Gedanke, dass das Gewordene nicht katastrophal abbrechen dürfte, sondern sich genetisch fortentwickeln sollte zu immer höherer Vollkommenheit. Dass die Tradition auch bei alteingesessenen Bürger- und Bauerngeschlechtern fortwirken und ihnen einen Adel im sittlichen Sinne verleihen kann, steht erfreulicherweise fest; der Natur der Dinge nach aber ist schon wegen seiner im allgemeinen größeren Sesshaftigkeit der Adel ein auf weit breiterer Grundlage wirkender Träger jener Tradition und kann er, weil in ihm die Erinnerung an die Vorfahren und deren Lebens- und Denkweise im großen und ganzen lebendiger ist als bei anderen Geschlechtern, sie auch dann erhalten und pflegen, wenn er durch äußere Verhältnisse der Sesshaftigkeit verlustig gegangen ist. Als Träger des konservativen Gedankens im besten Sinne des Wortes könnte der Adel eine viel größere Rolle spielen, als dies heute der Fall ist und er würde sie vielleicht auch spielen, wenn in ihm das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit wieder lebendiger würde, nicht im Sinne eines sich kastenartig Abschließens, sondern im Sinne zweckbewusster Zusammenarbeit auf dem Boden eines gesunden Fortführens der Gesamtheit zu stets höherer, aber genetisch begründeter Entwicklung; nicht als Hemmnis des Fortschrittes, wohl aber als dessen Regulator könnte dann auch der Adel wirksam werden, wenn er, seine Aufgabe und seiner Pflicht bewusst, sich auch die Macht schüfe, ihr gerecht zu werden. Diese Macht läge aber eben in der Einigkeit, im Zusammenschlusse, nicht, wie gesagt, zu dünkelhafter Isolierung gegenüber den sonstigen Volksgenossen, wohl aber zu einer für die Mitarbeit in der sozialen Arbeitsteilung gekräftigten gesellschaftlichen Gruppe, die mit allen anderen juristisch gleichberechtigten, aber aus ihrem Wesen heraus geistig und sittlich besonders qualifiziert, dem Gewichte an der Uhr zu vergleichen wäre, das deren Gang reguliert, indem es ihn zu jener Langsamkeit zwingt, die für seine Richtigkeit notwendig ist; die gesellschaftliche Entwicklung darf nicht zu langsam, aber auch nicht zu schnell laufen, soll sie anders zum Segen führen; die Uhr darf nicht zu schnell und nicht zu langsam gehen, soll sie richtig die Zeit anzeigen. Man wird nun sagen, dass ein solcher Zusammenschluss des Adels eine ganz unzeitmäßige Einrichtung wäre; dagegen lässt sich aber wohl einwenden, dass gerade heute die Zweckverbindungen nach den einzelnen Berufs- und Interessentenkreisen immer häufiger und immer wirksamer in Erscheinung treten, dass wir ohnehin vor einem Zerfallen der Gesellschaft in Art Bindemittel darstellen, da in ihm ja verschiedene Berufe und verschiedene Interessen ihre Vertretung hätten; eines Bindegliedes aber werden wir nur zu bald bedürfen; vielleicht wäre gerade dieses das geeignetste. Natürlich würde die Adelskorporation, wie immer wir sie uns denken mögen, auch den Charakter einer Interessensgruppe für sich annehmen, weil sie ja, schon um ihrer letzten Zwecke willen, auch eine gewisse wirtschaftliche Machtstellung anstreben, auch die wirtschaftliche Kräftigung ihrer Angehörigen fördern müsste; da aber diese Interessenten nicht eine einheitliche Berufsgruppe wären, würden sie wohl die in gewissen Sinne, d. h. ihrem Ziele nach, wenigst exklusiven von allen und damit am meisten befähigt sein, das Wohl der Gesamtheit in den Vordergrund zu stellen. Wo in ihm jene Tradition lebt, die wir oben bezeichnet haben, kann also dem Adel auch im modernen Staate eine besondere Funktion zuerkannt werden, um derentwillen er als solcher existenzberechtigt ist. Dass sie aber bestehe, hängt weder vom großen Grundbesitze, noch vom sonstigen großen Reichtum, noch von einem bestimmten Adelstitel, noch auch davon ab, dass der Adel der Familie sehr weit zurückreiche, genug, dass die Erinnerung an eine ehrenhafte und verdienstvolle Vergangenheit in der jetzigen Generation lebe und fortgepflanzt werde - nicht in dem Gedanken, die Verhältnisse stereotyp zu erhalten oder gar einen Rückschlag in die Wege zu leiten, sondern mit dem Ziele, den Fortschritt auf einem gesunden Nährboden erwachsen und nicht genügend vorbereiteter Gedanken wegen verwerfen zu lassen. Hierin also scheint uns die Aufgabe des Adels in der Gegenwart zu liegen, der mit der Pflege geheiligter Tradition hohe, sittliche und geistige Reife und opferwillige Hingabe an das allgemeine Wohl verbinden muss, wenn er seine Existenzberechtigung aufrecht erhalten will. Hierin läge aber auch die Berechtigung eines einheitlichen Zusammenschlusses des Adels zu seiner Erhaltung aus eigener Kraft und zu dem Zwecke, damit er seine soziale Aufgabe erfüllen kann. Alle, die eines guten Willens sind, wären hiezu berufen; diejenigen, welchen er fehlt, müssten von der Organisation und durch diese selbst ferngehalten oder ausgeschlossen werden, denn nur wer edel ist, hilfreich und gut, ist ein Edelmann in des Wortes voller Bedeutung! Zum Schlusse mag noch die Bemerkung gestattet sein, dass u. E. die heutigen Zustände den oben entwickelten Gedanken durchaus nicht in ungenügendem Maße entsprechen, und dass in der Beurteilung des Adels nicht nur in den nichtadeligen Kreisen, sondern auch innerhalb des Adels selbst u. E. vorherrschend so irrige Ansichten gelten, dass vorläufig in ihnen ein Hindernis gegen die Verwirklichung unserer Idee gelegen wäre, dessen Beseitigung größte Schwierigkeit bieten würde, aber doch nicht unmöglich wäre. Wenn sie aber möglich ist, muss sie auch durchgeführt werden; gelingt dies, dann blüht aus Ruinen neues Leben zur Ehre und zum Besten des Adels, aber auch - und das ist weit wichtiger - zur Ehre und zum Besten des Volksganzen, in dessen Diensten wir alle uns fühlen müssen. ENTNOMMEN AUS: - SCHULLERN-SCHRATTENHOFEN, Dr. Hermann - "Bemerkungen über die Stellung des Adels im 20. Jahrhundert", in Monatsblatt "ADLER", Bd. VII (1912), S. 205 ff.
|