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Page 2 of 9 Jedem, der diese kleine Studie einigermaßen verfolgt hat, muss es klar sein, dass die Bezeichnung „Uradel weder auf einzelne der hier besprochenen Geschlechter, noch weniger auf deren Gesamtheit angewendet werden kann. Denn auch die ältesten und höchststehenden unter ihnen waren Ministerialen, die erst von etwa 1200 an als adelig gesehen wurden, bei vielen anderen jedoch kann man den weit späteren Zeitpunkt, in dem sie adeliger Ehren teilhaftig wurden, oft noch mit ziemlicher Genauigkeit feststellen. Die Gesamtheit dieser Geschlechter aber unter den einheitlichen Begriff „Uradel“ zusammenzufassen, verbietet schon der Umstand, dass mehrfach die einen als Dienstleute der anderen erweisen sind, und dass zwischen den schon im 13. Jahrhundert mächtigen Geschlechtern in herrenmäßiger Stellung (Landherren) und den erst im 14. Jahrhundert durch irgend ein kleines Maier- oder Richteramt emporgekommen ein Abstand klafft, der es ausgeschlossen erscheinen lässt, dass alle diese Geschlechter um 1350 an einen untereinander gleichartigen Ursprung geglaubt hätten, oder von irgend jemanden für wesensgleich gehalten worden wären. Bei einigen ist es überhaupt fraglich, ob sie um 1350 schon adelig waren, und so bleibt die Möglichkeit offen, dass dieses Verzeichnis sowohl durch Ausscheiden der einen, als vielleicht auch duch Hinzufügen anderer noch einige Änderungen erfahren könnte.
Es war bei dieser Arbeit mein ausschließliches Bestreben, nur das als richtig Erkannte mitzuteilen, so dass mir nichts ferner gelegen ist, als irgend jemanden in seinen berechtigten Ansprüchen zu verkürzen. Sollte dies dennoch irriger und unbeabsichtigter Weise geschehen sein, so bitte ich nicht nur um Entschuldigung, sondern insbesondere um Ergänzung und Berichtigung, für die ich jederzeit aufrichtig verbunden sein werde.
Schließlich obliegt mir die angenehme Pflicht allen, die mir speziell zu dieser Arbeit wervolle Mithilfe geboten haben, hier nochmals ergebenst zu danken, und zwar:
Den Leitungen des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien, der Gratialregistratur im Bundeskanzleramte (ehem. Adelsarchiv), Wien, des steiermärkischen Landesarchivs, Graz, und den Herren: Hans von BOURCY, Wien; Prof. Dr. Otto Freiherrn von DUNGERN, Graz; Prof. Dr. Alois LANG, Graz; Dr. Karl Graf LEDÓCHOWSKI, Schloss Söllheim; Gustav Adolf von METNITZ, Klagenfurt; Hofrat Dr. Karl August NEUSCHELLER, Schloss Leonstein; Dr. Karl SCHADELBAUER, Innsbruck; Hofrat Prof. Dr. Hermann Ritter SCHULLERN zu Schrattenhofen, Innsbruck; Exz. Gotthard Graf TRAPP, Innsbruck; Dr. Kamillo TROTTER, Innsbruck; Emmerich ZENEGG von und zu Scharffenstein, Klagenfurt.
Schloss Haimdorf am Kamp, am Heiligen Abend 1930.
Natürlich wurden auch die Gothaischen Genealogischen Taschenbücher vielfach benützt, in welchen alle behandelten Geschlechter vorkommen, mit Ausnahme der untitulierten: von METNITZ (wurden im „uradeligen“ Taschenbuche 1931 aufgenommen), MÖRL, VINTLER.
Diesem Aufsatze sind 7 Wappentafeln beigegeben, welche von Hofrat Felix Freiherrn v. HASSLINGER – Mitglied der Landesgruppe Wien und N.-Ö. der V.K.E.I.Ö. – entworfen und ausgeführt wurden. Auf diesen Tafeln sind die Wappen der besprochenen 55 Geschlechter dargestellt, dazu noch für HARDEGG (Prüschink), HAYDEN, HOHENWART, KÜENBURG, ROSENBERG, SPAUR, STAUDACH und STUBENBERG je eine Variante früher geführter, von den jetzigen abweichender Wappen.
Alle Wappen sind so dargestellt, wie sie um 1350 tatsächlich geführt wurden, also im gotischen Stile, Dreieckschilde, Kübelhelme ohne Helmkronen, mit schlichten Helmdecken.
Da das Wesen des Wappens die Farbe ist, ein Farbendruck jedoch der hohen Kosten wegen undurchführbar erschien, wurden die Metalle und Tinkturen durch die allerdings erst im 17. Jahrhundert aufgekommenen und im 18. Jahrhundert allgemein üblich gewordenen Schraffierungen ersetzt. Hiebei werden von den Metallen dargestellt: Gold = punktiert, Silber = weiß, und von den Farben: Rot = senkrecht, Blau = waagrecht, Grün = schrägrechts schraffiert.
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