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Der Adel im Leben Tirols
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Monday, 12 March 2007
Article Index
Der Adel im Leben Tirols
Grundherr u. Bauer
Adelsbesitz Gestern u. Heute
Adelsherrn als Kulturträger
Adel u. Kunst
Adelige im priesterlichen Beruf
Soziales Wirken des Adels
Adelige als Dienstherrn
Großgrundbesitzer als Volksvertreter
Waffendienst fürs Vaterland
Schlusswort

8. Adelige als Dienstherrn

Als ich den vorigen Abschnitt über das soziale Wirken des Adels vermeintlich abgeschlossen hatte und nochmals durchsah, wurde ich mir einer empfindlichen Lücke bewußt. Ich hatte zwar das Verhältnis des Adels zur Außenwelt erörtert, doch kaum davon gesprochen wie es innerhalb der vier Wände, besonders mit dem Verhalten gegen Bedienstete ausgesehen hat!

Das Thema ist schwierig und heikel zu behandeln, man kann sich auch kaum auf Vorarbeiten stützen. In einer soziologischen Studie darf es jedoch nicht übergangen werden!

Über bäuerliche Dienstboten gibt es schon geeignete, in die Vergangenheit zurückgreifende Veröffentlichungen [1], über gastgewerbliches Personal ließ sich aus alten Reiseberichten eine Menge einschlägiger Bemerkungen zusammenstellen. Nur die Verhältnisse der Haushaltshilfen des Adels und des gehobenen Bürgerstandes scheinen mir bisher viel zu wenig, oder z.B. in der Romanliteratur, soweit ich sie kenne, allzu schematisch behandelt worden zu sein.

Auf meiner Suche nach Unterlagen fand ich schließlich doch so viele bunte Steine, um ein Mosaikbild mit Licht und Schatten zusammenfügen zu können, so wie es sich gehört, um sachlicher zu urteilen. Ich bemühte mich zu trennen,was persönlicher Haltung oder dem Zeitgeist zuzuschreiben ist, denn bis zum Ersten Weltkrieg lebte man in einer anderen Vorstellungswelt als heute. Der Mensch aus dem vorigen Jahrhundert mußte erst umlernen!

Heutzutage begreift man es gar nicht mehr, was früher von einem Angestellten alles erwartet wurde, vor allem unbedingter Gehorsam!, noch mehr, daß es Leute gab, die alle Verpflichtungen gutwillig auf sich nahmen und sich zum Teil sogar gern in jene Zwangsjacke hineinfanden: nicht nur ein gänzliches Unterordnen unter den Willen des Dienstgebers, sondern auch ein Dienen von früh bis spät ohne Freizeit!

Handelsangestellte hatten nur den einzigen Sonntagnachmittag frei, Hausgehilfinnen aber nur an jedem zweiten Sonntagnachmittag Ausgang; sie mußten schon um 7 Uhr abends zurück sein, um der Herrschaft das Nachtmahl zu bereiten. Auch die staatlichen Ämter waren an den Vormittagen der Sonn- und Feiertage offen, doch gab es wenigstens einen erleichterten Journaldienst, um dem Personal in wechselnder Folge den freien Sonntag zu geben.

Man sollte aber nicht annehmen, es hätte früher keine Sozialgesetze gegeben. Schon die Tiroler Landesordnungen zeigen starken sozialen Einschlag zu Gunsten der Armen und kleinen Leute. Der Begriff "Freizeit" war jedoch wenig entwickelt. Das war schon ein großer Fortschritt,als der Innsbrucker Stadtrat am 24. Oktober 1684 verordnete, daß an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen die Geschäfte um 3 Uhr nachmittags, die Werkstätten um 4 Uhr nachmittags zu schließen seien [2]. Durch lange Zeit hörte man sonst nichts mehr, wie es mit jenem bescheidenen Feierabend stand. Doch am 12. Oktober 1827 verbot das Gubernium in Innsbruck an Vorabenden von Sonn- und Feiertagen um 3 Uhr nachmittags Feierabend zu machen. Wahrscheinlich hatten sich Geschäftsleute über entgangene Einnahmen beschwert. Weiter berichtet FISCHNALER's Innsbrucker Chronik von einer am 15. Dezember 1884 gestellten Forderung der Arbeitnehmer nach einer nicht längeren als zehnstündigen (!) Arbeitszeit. Wiederholt wechselten in den folgenden Jahren die Bestimmungen über die Sonntagsruhe, je nachdem, ob den Wünschen der Arbeiter oder den Klagen der Gewerbetreibenden mehr Gehör geschenkt wurde [3].

Ich mußte auf diese arbeitsrechtlichen Fragen zurückkommen und muß auch näher umreißen, wie es mit den Pflichten und den wenigen Rechten der Dienstboten stand.

Fischnalers Innsbrucker Chronik nennt eine "Neue Dienstbothen-Ordnung für Tirol vom 30. Mai 1769 und deren Erneuerung in den Jahren 1789 und 1827" [4]. Weil ich die letzterwähnte Ausgabe selbst besitze, kann ich Fischnalers Angaben einigermaßen berichtigen.

Das acht Folioblätter umfassende Heft nennt sich am Titelblatt: "Allgemeine Dienstbothenordnung für das Offene Land in Tirol und Vorarlberg. Innsbruck, gedruckt in der Wagner'schen Buchdruckerey. 1827." Schlägt man es auf, beginnt der Text mit: "Wir Joseph der Zweyte etc. etc. entbiethen Unseren sämmtlichen Unterthanen ...", er endet mit den Worten: "Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 29sten Dezember im siebenzphenhundert acht und achtzigsten ... Jahre". Bei jenen Neuausgaben von 1789 und 1827 handelt es sich also um den wörtlichen Abdruck einer für Österreich im allgemeinen erlassenen Ordnung aus dem Jahre 1788. Sie ist in 67 Paragraphen gegliedert und handelt hauptsächlich über Dienstverträge, Antritt und Auflösung des Dienstverhältnisses und die gegenseitigen Pflichten. Der Begriff "Freizeit" kommt nicht vor. Einzig und allein der § 9 sagt:

Zwischen dem Austritte aus dem alten und Eintritte in den neuen Dienst sollen dem Dienstbothen höchstens 3 Tage zur Besorgung ihrer eigenen Geschäfte gestattet und freigelassen werden.

Der Dienstbote mußte sich selbstverständlich verpflichten, die ihm auferlegten Verrichtungen gewissenhaft zu erfüllen; er war nach § 42 auch ersatzpflichtig für alle von ihm angerichteten Schäden. Dafür hatte er das Recht auf menschliche Behandlung:

§ 45

Die Dienstherren sollen ihren Dienstbothen mit einem rechtschaffenen Lebenswandel vorleuchten, sie menschenfreundlich und christlich behandeln, und dadurch bei solchen in die gehörige Achtung sich setzen und deren Liebe und Zutrauen erwerben.

§ 46

Jeder Dienstherr ist schuldig dem Dienstbothen den bedungenen Lohn in der hierzu bestimmten Zeit richtig zu erfolgen, die zugesagte oder sonst gebührende Kost, auch Trunk und was etwa sonst noch bedungen worden, abzureichen und überhaupt alle Bedingnisse pünktlich zu erfüllen, zu denen er bei der Aufdingung sich verbunden hat.

Strenge Bestimmungen sollten das eigenmächtige Verlassen eines Dienstplatzes verhindern. Flüchtige Dienstboten waren nach den §§ 32 und 33 "allenthalben aufzusuchen und nach Gestalt der Sache mit Arrest, Strafarbeit in Eisen usw. zu bestrafen". Sehr verpönt war ein heute wieder oft beklagter Unfug. § 23 bestimmt:

Würde jemand einen Dienstbothen durch Geschenke, Verheißungen eines mehrem Lohnes oder anderer Vortheile zur Aufkündigung oder sonst zur Verlassung seines Dienstes bereden, so ist derselbe ... nach Umständen mit Geld oder Arrest zu bestrafen, dann auch die Dienstbothen, die sich zur Aufkündigung oder Verfassung ihrer Dienst bereden lassen, zu züchtigen.

Wer jene Züchtigung vorzunehmen habe, ist nicht gesagt. Den Dienstgebern ist in den §§ 50 und 51 nur im allgemeinen Strafe angedroht, wenn sie ihre Hausangestellten mißhandeln. In bestimmten Fällen oblag die körperliche Strafe dem Gericht:

§ 38

Wenn ein Dienstbothe gegen seinen Dienstherrn mit Schimpf- und Schmähworten sich verginge und deßwegen beim Ortsrichter ... Klage geführet wird, so ist der schuldige Dienstbothe mit einer empfindlichen Leibeszüchtigung zu bestrafen.

§ 39

Größere Verbrechen der Dienstbothen sollen bei der Amtskanzley ... gemeldet werden, wo sodann dergleichen Dienstbothen nach Erkenntniß des Beamten mit einer schärferen Leibesstrafe, jedoch höchstens nur mit 10 Karbatschenstreichen bestrafet werden können, und sind solche Strafen in das Strafprotokoll einzutragen.

Bei schwereren Vergehn droht der § 40 mit Zwangsarbeit in Eisen. Trotz aller Strenge bot die Ordnung in den wiedergegebenen § § 45 und 46 einige Lichtpunkte. Der Ton scheint fast wärmer als in einer neugestalteten Ordnung, enthalten in der "Sammlung von Gesetzen für die gefürstete Grafschaft Tirol", Innsbruck 1873. Die "Provisorische Dienstbotenordnung für die Städte und Märkte, sowie für das offene Land in Tirol und Vorarlberg" auf Grund einer Kundmachung der Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 14. März 1857 spricht in ihren 45 Paragraphen wieder ausführlich über Dienstverträge und über Abschluß und Auflösung des Dienstverhältnisses. Soweit gleicht sie dem älteren Vorbild. Neu ist es, daß die §§ 10 und 11 es den Dienstnehmern auferlegen,die Befehle usw. ihres Dienstherrn "mit Ehrerbietung" anzunehmen und auszuführen. Dafür muß ihnen dieser nach den §§ 19-23 den bedungenen Lohn zur bestimmten Zeit verabfolgen, ihnen eine gesunde, hinreichende Kost verabreichen und bei unverschuldeter Krankheit durch vier Wochen für Pflege und Heilung sorgen. Bei längerer Krankheit konnte er die Dienstboten entlassen oder der Gemeinde zur weiteren Versorgung übergeben. Von irgendeinem Beschränken der Arbeitszeit oder einem Feierabend ist wieder nicht die Rede. Nur weil § 11 vorschreibt: "An Sonn- und gebotenen Feiertagen müssen die gewöhnlichen häuslichen, sowie jene Arbeiten, die ohne Gefahr nicht verschoben werden können, geleistet werden", ist anzunehmen,daß die Sonntagsarbeit wenigstens etwas abgekürzt war.

Einen Rückfall in die Zeit der Leibeigenschaft bedeutet jedoch der § 17:

Der Dienstbote wird durch den Eintritt in den Dienst ein Mitglied der Hausgemeinschaft und daher unter die besondere Aufsicht des Dienstherrn gestellt. Der Dienstherr hat die Dienstboten zu einem anständigen Betragen zu verhalten und ist zu diesem Ende, sowie zur Aufrechterhaltung der häuslichen Ruhe und Ordnung, sowie des häuslichen Gehorsams befugt, wenn Ermahnungen nichts nutzen, von den strengeren Mitteln der häuslichen Zucht auf eine mäßige, der Gesundheit des Dienstboten nicht schädliche Weise Gebrauch zu machen. Dieses Recht der häuslichen Züchtigung darf jedoch in keinem Falle zu Mißhandlungen ausgedehnt werden ...

Das heißt also: VOR HUNDERT JAHREN WAR ES ZULÄSSIG, DIE DIENSTBOTEN ZU PRÜGELN; NUR BLUTIG SCHLAGEN DURFTE MAN SIE NICHT!

Trotz jener drückenden Abhängigkeit fand ich keine damaligen Äußerungen, daß man das Dienen als Sklaverei empfunden habe. Volle Unterwerfung galt als selbstverständliche Pflicht, wenn man schon seine Arbeitszeit verkauft hatte! Und dort, wo gesetzliche Regelungen fehlten, muß privates Entgegenkommen Härten gemildert haben.

Es gab zum Beispiel noch keine vorgeschriebene Ruhezeit in den Stunden nach dem Mittagessen. Wie ich aus eigener Beobachtung weiß, war jedoch ein gewisses Ausruhen wohl allgemein stillschweigend geduldet in der Form, daß die Magd das Geschirrspülen bis zur Jausenstunde um 4 Uhr nachmittags hinausziehen durfte, obwohl sie es, wenn sie Ausgang hatte, in einer guten halben Stunde bewältigte. Auch wenn Dienstboten auf Einkäufe geschickt wurden, nahm man es hin, daß sie doppelt so lang brauchten,als wenn man selber gegangen wäre. Jedenfalls kam es sehr auf die Person des Dienstgebers an, ob das Dienen wirklich jene Sklaverei war, die es nach heutigen Begriffen gewesen sein mußte.

Gewiß kann gesagt werden, daß Dienstboten vielfach als untergeordnete Wesen, als Automaten ohne persönliches Gefühlsleben betrachtet worden sind. Hier soll ein Histörlein, das sogar wahr sein kann, als Scheinwerfer dienen: Vornehme Mädchen wurden gefragt, warum sie sich nicht genierten,sich vor Augen eines Lakaien umzuziehen. "ES IST JA NUR DER KAMMERDIENER!" sollen sie geantwortet haben.

War das Geringschätzung oder Vertrauensseligkeit? Den jungen Damen war das jedenfalls selbst nicht bewußt, denn Relikte aus depotischen Zeiten mengten sich mit unbefangener Kameradschaft!

Die Stellung eines Bedienten war gar nicht so verächtlich und einflußlos, sonst hätte sich nicht der Erfahrungssatz gebildet: "WENN DU DIE GUNST DES KAMMERDIENERS GEWONNEN HAST, DANN GEWINNST DU AUCH DIE GUNST SEINES HERRN!" Noch so hochgestellte Persönlichkeiten waren nicht von so unnahbarer Hoheit, daß sie nichts auf das Wort ihrer Dichter gegeben hätten. Man kann nicht nur von einer "Herablassung" des Dienstherrn sprechen; vielfach handelte es sich geradezu um Freundschaft, die Herrn und Diener verband. Das einemal war ein alter Angestellter des Hauses als Erbstück übernommen worden, das anderemal waren junge Leute, zum Teil einstige militärische Untergebene des Familienoberhauptes, in dessen Dienste getreten; sie waren durch ihre langjährige Gefolgschaft mit dessen Gewohnheiten, Vorlieben und Sorgen vertraut, sie galten als seine rechte Hand und wußten, daß ihre Stimme gehört wurde.

Ich weiß aus meiner Jugend mancherlei von einem herzlichen Einvernehmen zwischen Dienenden und Dienstgebern; ich möchte es in guten Familien fast als die Regel annehmen. Mir ist ein persönlich erlebter Fall treuer Anhänglichkeit an die einstige "Gnädige" stets in lieber Erinnerung; jeden Herbst lud die "Stiegeler Nanni" in Volders, die einstige Dienstmagd meiner anno 1878 verstorbenen Urgroßmutter Anna von INGRAM, geb. von Weinhart, meine Mutter, meine Schwester und mich zum Besuch ihres ererbten Häuschens in Volders ein. Wir Kinder sogen im Garten den Duft der Rosen und würzigen Heilkräuter ein, dann setzten wir uns mit der achtzigjährigen Nanni auf die breite Gartenbank im milden Strahl der herbstlichen Sonne, wir ließen uns die honigsüßen Birnen und die guten Trauben vom Spalier an der Hauswand schmecken, während die gute Nanni von alten Zeiten erzählte und das Loblied ihrer einstigen Herrin sang. Friede war um uns und wir genossen den Duft des Gartens und den Reiz alter Erinnerungen,bis uns die Abendglocke zur Heimkehr nach Innsbruck mahnte.

Manche treue Dienstboten wären für ihre Herrschaft auch durchs Feuer gegangen; ich hörte sogar von solchen, die auf Heirat verzichtet hatten, nur um ihre Dienstherrschaft nicht verlassen zu müssen! Man hatte sie in patriarchalisch geführten Haushalten des Adels und der gehobenen Bürgerschaft wie Familienmitglieder behandelt; sie fühlten sich zu ihren Dienstgebern gehörig. Was immer ihre Herrschaft betraf, das war auch ihre eigene Freude, ihr eigenes Leid!

Wir lesen in Homers Odyssee von der rührenden Wiedersehensfreude als die alte Kindsmagd Euryklea ihren heimgekehrten Herrn erkannte. Ebenso innig war beiderseits die Freude, als Odysseus sich seinem treuen Eumäos, dem Schweinehirten, zu erkennen gab. Der Held nannte die Euryklea sein "Mütterchen", den anderen sein "Väterchen". Dabei vergessen wir gänzlich, daß beider Dienste im Altertum von Sklaven und Sklavinnen versehen wurden! Gleichfalls wird unsere Vorstellung vom abgrundtiefen Abstand von Herrschaft und Hauspersonal erschüttert, wenn wir uns an die bekannten Worte des Hauptmanns von Kapharnaun oder an eine in Osttirol gefundene römische Grabtafel erinnern, die jetzt ober der Widumstür in Bannberg eingemauert ist: Gaius Antistius Celer setzte sie gemeinsam für sich, seine Frau und seine Hausmagd!

Der genannte Antistius Celer gehörte einer berühmten Familie an. Sie war aus plebejischem Stand hervorgegangen, doch hatten zahlreiche ihrer Mitglieder höchste Staatsstellen erlangt und andere sich als Dichter und Gelehrte hervorgetan. Paulys Realenzyklopädie des klassischen Altertums verzeichnet 62 Antistier, die von römischen Schriftstellern erwähnt sind. Jener Antistius Celer war also sicherlich ein vornehmer, angesehener Herr!

War der Standesunterschied auch noch so groß: wo Mensch und Menschen zusammenkamen, dürfte sich überall und zu jeder Zeit eine Verbundenheit auf höherer Ebene entwickelt haben!

Wie sehr man es als Glück betrachtete, in einem adeligen Haus als Dienstbote aufgenommen zu werden, zeigt ein von Dr. Karl SCHADELBAUER veröffentlichter Brief. Der Amtsgehilfe Friedrich HAUSENBÜCHLER schreibt am 26. Jänner 1858 an den Herrn von ATTLMAYR auf Schloß Weiherburg [5]:

... Ihr mir sehr geehrtes Schreiben vom 16. d. M. erfreute mich ungemein und ich kann es mir nicht genug zur Ehre und Gnade schätzen, daß meine Ziehtochter Judith in Euer Gnaden Diensten die Ehre einzutreten hat ...

Mit Euer Gnaden Vorschlag und Wünsche sind sowohl ich und mein gutes Weiberl als auch Judith vollkommen einverstanden, wie auch mit dem von Euer Gnaden ausgesprochenen Liedlohn per 30 fl (Gulden)k(ourent) W(ährung) (im Jahr). Was die angebothenen Arbeiten anlangen, so werden Euer Gnaden überzeugt sein, daß unsere gute Judith Euer Gnaden gewiß in jeder Hinsicht zufrieden stellen wird: fürs erste kann sie sowohl Haus- als Feldarbeit, ist sehr willig, geduldig und fleißig, und fürs 2te hat sie eine sehr gute Aufführung und ist ein braves, sittsames und unverdorbenes Mädel. Nur bitte ich mit ihr anfangs geduldig sein zu wollen, bis sie ihr anhabendes Geschäft einmal kennt und anzugreifen weiß.

Ihrem Wunsche gemäß wird unsere Tochter in der Osterwoche nach Innsbruck kommen, allso sie sich in Ihrem Schlosse bei Euer Gnaden melden wird. Sollte von uns beiden das eine oder andere im Sommer nach Innsbruck kommen, dann werden wir uns die Freiheit nehmen Euer Gnaden zu besuchen und uns zu überzeugen wie Euer Gnaden mit ihr zufrieden sind ...

Dem guten Verhältnis zwischen den Dienstgebern und den Dienstnehmern entspricht es, daß uns letztwillige Verfügungen zugunsten von Dienstboten öfters begegnen. Zum Beispiel: der undatierte "Extract Johann Jacob INGRAM's hinterlassenes Vermigen betröffent" aus der Zeit um 1760 [6] nennt lakonisch "Lidlohn und Legat 106 fl. 48 xr". Der Ausdruck "Lidlohn" hängt zusammen mit dem althochdeutschen "liute", Leute, Dienstleute; der Erblasser hatte also seine Dienstboten nicht vergessen!

Der am 31. März 1783 verstorbene Dekan von Bruneck, Joseph Matthias von INGRAM vermachte in seinem Testament [7] dem Brunecker Ursulinenkloster 2300, den Hausarmen der Stadtgemeinde 100 Gulden, dann "meiner Häuserin Ursula Gilgin, wenn diese bis auf meinem Ableben bey mir in Diensten verbleiben wird, über den ganzen Jahreslohn und das gewöhnliche Klagkleid 100 fl., meinem Bedienten und der Dienern, jedem doppelten Jahreslohn und das gewöhnliche Klagkleid".

Der berühmte Mathematiker P. Ignaz von WEINHART aus dem damals aufgehobenen Jesuitenorden hatte nach Schließung des Jesuitenklosters bei einem Wetter in Dreiheiligen Aufnahme gefunden, er verfügte in seinem Testament vom 26.1V:ai 1785: "Aus den 2 Dienstbothen meines Hausherrn Carl von Weinhart soll der Köchin =15 Gulden, der Magd 10 Gulden, beiden aber insgesamt untereinander gleich zu theiler= mein ganzes Leingewand gegeben werden" [8].

Auch im Verlaßinventar meines Urgroßvaters Christoph Ulrich von INGRAM 8a), des Gatten der Maria Clara von GIOVANELLI, gestorben am 16. Jänster 1793 zu Bozen, erscheinen die Posten: "An die Dienstbothen Theresia Saxerin 10 fl., Kreszenzia Telfnerin 5 fl., Margareth Fixlin 10 fl. Legat."

Die am 10. Jänner 1805 in Hall verstorbene Frau Maria Walburg von WENGER, geb. Mayr, bestimmte ihrer Dienstmagd Genovefa Schneider ein lebenslängliches Legat von jährlich 12 Gulden [9].

Die Gerechtigkeit verlangt, es darauf hinzuweisen, daß selbstverständlich auch bürgerliche Erblasser an ihr Hausgesinde gedacht haben. ADEL DEM GESINNUNG IST GEMEINGUT ALLER MENSCHEN, DIE GUTEN WILLENS SIND!

Das gleichfalls in meiner Hand befindliche Nachlaßinventar der am 10. Oktober 1802 verstorbenen Löwenwirtin aus der Innsbrucker Altstadt, Frau Marias Kunigunde ONGANIA, geb. LOTTER, enthält eine Abschrift ihres Testaments vom 22 . Juni 1802; es heißt unter anderem: "daß meine Töchter verbunden sind denen zur Zeit meines Sterbens bey mir befindlichen Dienstbothen, jedem einen Jahreslohn als Legat zu entrichten".

Aus jenem Nachlaßinventar der Löwenwirtin geht noch etwas hervor, das ich nicht verschweigen darf; es hieße sonst, ich würde nur Licht sehen und Schatten verneinen! Unter den uneinbringlichen Forderungen der Wirtin befanden sich nämlich auch Zechschulden Adeliger! Leichtsinnige Schuldenmacher gibt es zwar in jeder Gesellschaftsschicht. Wer aber "Kavaliersschulden" bagatellisiert, schadet dem .ansehen des ganzen Standes!

Wir wenden uns wieder jenen Geldspenden zu, zu denen man ssch den Dienstboten gegenüber dem Herkommen nach und aus Billigkeitsgründen verpflichtet fühlte. Es wurden nämlich auch bei erfreulichen Gelegenheiten Geschenke ausge teilt; sie waren beim damaligen Geldwert nicht unbeträchtlich.

Vom Staatsbuchhalter Johann Andrä von INGRAM (gest. 1824) besitze ich noch ein Aufschreibbuch aus den Jahren 1807 und 1808. Zwischen dem z. und 7. Jänner 1807 ist eingetragen:

Der Kanzlei Magd das Neujahr2 fl.
beim Hirschen detto1 fl. 12 xr
der Liesel detto1 fl. 12 xr
der Pizzan-Dirn (vom Pizzanhof in Amras)24 xr
den Nachtwächter detto24 xr
dem Siemele Trinkgeld36 xr
dem Polizey Diener als Neujahr48 xr
dem Packtrager detto30 xr

Der Gärtner im Ingramschlößl am Stadtsaggen, der vielleicht eigene Wirtschaft führte, bekam monatlich 11 Gulden. Einnahmen aus dem Verkauf des Ertrages wurden ähnlich wie folgt wiederholt eingetragen: "Vom Garten nach Abzug der 12 xr vom fl. bleiben 9 fl. 50 xr." Da der Gulden damals noch 60 Kreuzer zählte, blieben dem Gärtner jedesmal 20 % des Erlöses.

Die oben erwähnte "Liesel" war wohl die Magd im Haushalt seines Bruders Anton. Der kinderlose Johann Anton teilte mit ihm die Wohnung im Ingramschlößl. Eine weitere Eintragung des Buches lautet: "7. August (1808). Kaufe der Liesel einen neuen runden Hut per 6 fl". Der hohe Preis und die Betonung der runden Gestalt lassen darauf schließen, daß es sich um einen goldbestickten Trachtenhut flacher Form, wie sie damals anstatt der spitzigen Hüte in Mode kamen, gehandelt haben dürfte.

Johann Andräs Neffe, Hauptmann Johann Kaspar von INGRAM [10], trug in seinem vom Mai 1826 bis zum März 1849 geführten Einschreibbuch unter anderem ein: "1. Januar 1827, Neujahrsgeschenke an die Dienstbothen etc 15 fl. 58 xr."

Im Jahre 1829 bekam das Nannerl aus Bregenz, anscheinend ein Küchenmädchen, vierteljährlich 6 Gulden Lohn und 2 fl. 24 xr zum Namenstag, die Kindsdirn Miedl 7 Gulden vierteljährlich und das gleiche Namenstagsgeschenk. Gleich viel bekamen die beiden um Neujahr 1830, dazu die Sepherl und der Martin je einen Gulden und 12 Kreuzer. Monatgelder für Studenten und andere Spenden sind nebenbei eingetragen.

Im Jänner 1847 heißt es: "Neujahrsgeschenk der Köchin Lena 2 fl. 24 xr, der Magd Moidl 1 fl. 12 xr, dem Brunnenmacher 1 fl. 12 xr."

Weil ein Dienstmädchen, wie schon gesagt, von ihrer Herrschaft mit allem Notwendigen versorgt war, konnte es seinen Lohn zurücklegen - aber ist das heute noch Brauch? Wie wenige haben die Selbstbeherrschung auf das Erfüllen persönlicher Wünsche zu verzichten! Ich hörte wiederholt von frommen Dienstmägden, die alles Geld zusammen legten, um in alten Tagen als Höhepunkt ihres Lebens eine Pilger::fahrt ins Heilige Land mitmachen zu können oder gar, um einen Priesterstudenten zu unrterstützen und an sein Ziel zu bringen.

Wir müssen staunen über solchen Opfermut! Angesichts solchem Selbstvergessens läßt sich ein auf religiöse Überzeugung gestütztes Berufsethos ahnen&, das jene schlichten Mägde beseelte; sie fühlten sich verpflichtet nicht mehr sich selbst, nur der Dienstherrschaft anzugehören,und ihren Lohn für religiöse Zwecke zu opferrn. Das war eine Pflicht der Dankbarkeit, zugleich ein Werk christlicher Nächstenliebe, wenn die Dienstgeber in jener Zeit, da es noch keine gesetzliche Altersversorgung gab, füt- ihre alt gewordenen Hausangestellten sorgten. In den großen Wohnungen alteingesessen-er Familien waren für ergraute "Hausmöbel", die ihrer Herrschaft vielleicht schon in d.er dritten Generation treue Dienste geleistet hatten, immer Kammern vorhanden. Die alten Dienstmägde betreuten vielleicht noch, so weit sie es konnten, den jüngsten Nachwuchs und genossen das Gnadenbrot, geehrt von der Hausmutter, die in ihnen vertraute Berater und Hüter der Familienüberlieferungen schätzte.

Bescheidenere Haushalte, vor allem Beamtenfamilien, waren freilich nicht in der Lage, eine ausgediente Hausgehilfin bei sich zu behalten. Es fehlte der Platz! Zum Schema der um das Jahr 1900 gebauten Drei- bis Vierzimmerwohnungen gehörte es, daß neben der Küche, und nur von dort aus erreichbar ein darmartiger Raum ähnlich einer Gefängniszelle vorhanden war, gerade noch ausreichend für ein Bett, einen Kasten, einen kleinen Tisch und einen Stuhl, als Unterkunft für ein "Mädchen für alles". Er erhielt etwas Wärme und weit mehr Wohlgerüche vom Küchenherd. Nur ein sehr anspruchsloses Gemüt konnte sich wohlfühlen in einem so armseligen Quartier und mit der Aussicht,die letzten Tage im Armenhaus zubringen zu müssen!

Um die Lage der Dienstboten zu mildern,gründete der sozial denkende Chorherr und spätere Prior von Witten Dominikus DIETRICH (1871-1951) kurz vor dem Ersten Weltkrieg die "Katholische Dienstmädchenorganisation". Die "Mädchen" jüngeren oder höheren Alters trafen sich an Sonntagnachmittagen zu gemeinsamer Andacht und anschließendem geselligen Beisammensein. Viele Hausfrauen sahen das nicht gerne. Es sei eine Gelegenheit zum gegenseitigen Aufhetzen; sie sahen das Herank<ommen einer Zeit, in der es vorbei war mit jenen gefügigen Werkzeugen!
Immer wieder hörte ich die Klage, die heutigen Dienstboten seien nichts mehr im Vergleich mit früher! Ich las zwar, man habe schon vor Jahrhunderten dasselbe Lied gesungen, doch war es in einer Zeit erwachenden Selbstgefühls ar=n ehesten begreiflich. Heute wäre gewiß manches undenkbar! Wohl in den meisten Fällen wurde zwar kein Unterschied gemacht in dem was die Herrschaft und was die Magd zu essen bekam, doch vernahm ich in meiner Jugend auch einen anderen Standpunkt- So sagte einmal eine Besucherin im Brustton der Überzeugung zu meiner Mutter, um sie ::zu belehren: "EINEM DIENSTBOTEN GIBT MAN DOCH KEIN FLEISCH!" Mich empörte dieses Wort in meinem Inneren, vor allem weil ich die Herkunft der Sprecherin kannte. Sie war selbst aus dem dienenden Stand und nur durch Heirat mit einem längerdienen den Unteroffizier, der nach und nach eine mittlere Stellung erreicht hatte, zur "Gnädigen Frau" geworden!

Bekanntlich sind Emporkömmlinge am meisten auf ihren Rang bedacht; jemand wirklich Vornehmer hätte gewiß nicht so gesprochen!

In wohltätigem Gegensatz steht ein von meiner Großmutter oft wiederholter Ausspruch eines Herrn von G. aus ihrem Bekanntenkreis. In seiner Sorge um das Wohl der alten Hausmagd hatte er die Gewohnheit, täglich seine Frau zu fragen: "HAST DU IN DER NANNI EIN GLAS WEIN GEGEBEN? " Auch ich merkte mir jenen Satz des menschlich fühlenden Edelmanns; er wurde in meiner Familie geradezu zum geflügelten Wort!

Was ich hier an solchen Beispielen brachte, gleicht gewiß nicht schwerwiegenden Beweisen, eher rasch huschenden Schattenbildern, aber auch Imponderabiblien sind in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen!

Ein Zufallseindruck hatte zum Beispiel den Wiener Kulturhistoriker Gustav GUGITZ veranlaßt, in einem verallgemeinernden Ton bittere Worte über die vornehme Gesellschaft fallen zu lassen, als er in einem oberösterreichischen Mirakelbuch von einem armen Dienstmädchen las, dem seine Dienstgeberin den Lohn vorenthalten hatte [11]. Diese, eine Frau Kammerrätin mit dem bürgerlichen Namen D., mußte das nach dem Sterben im Fegfeuer büßen; ihre arme Seele wandte sich flehentlich an die ausgebeutete frühere Magd mit der Bitte um Gebet und heilige Messen. Und die gute Haut brachte es tatsächlich zustande ihr durch Beten, durch eine Wallfahrt, die sie auf den Knien rutschend zurücklegte, auch durch Zahlen von Meß-Stipendien,die verdiente Strafe zu tilgen - als Zeichen ihrer Erlösung zeigte sich die begnadigte Ausbeuterin in Gestalt einer weißen Taube!

Die Geschichte klingt rührend; ich bin jedoch überzeugt, daß sie alleinsteht und nicht als typisch betrachtet werden kann! Der Wahrheit ist sicherlich mehr gedient, wenn das Thema von mehreren Seiten beleuchtet wird!

Weil das Halten von Hausgehilfinnen schon bald der Vergangenheit angehört, mag es angebracht sein, noch weiter auzuholen und die in meiner Jugend bestehenden Verhältnisse zu schildern.
Ein Haushalt der gehobenen Schicht sollte mindestens zwei Dienstmädchen beschäftigen: eine Hausmagd für die Küche und die gröbere Arbeit, wozu das Bodenspülen gehörte, und ein Stubenmädchen für die feineren Dienste, vor allem das Bügeln der durch Rüschen und Spitzeneinsätze verkünstelten Leibwäsche.

Der gute Ton verlangte es, daß ein Mädchen mit weißer Schürze bei Tisch die Platten reichte, beim Läuten der Wohnungsglocke mit weißer Schürze zur Tür ging, um auf einem silberen Tablett die Visitenkarten der Besucher entgegenzunehmen. Abends mußte es, und war es noch so spät! den Gästen des Hauses das versperrte Haustor öffnen. Dafür gehörte es ebenfalls zum guten Ton, daß der Gast solche Gefälligkeiten mit einem guten Trinkgeld belohnte. Er mußte z.B. beim Vorbeigehen in die Küche hineinschauen und der Köchin mindestens einen Gulden reichen, ebensoviel dem Stubenmädchen als Sperrgeld.

Vomehme Herrschaften hatten auch einen Kammerdiener. Wenn kein eigene r Kutscher vorhanden war, konnte man ihn auch als solchen verwenden, sonst mußte man eine Beschäftigung für ihn erfinden. Man brauchte ihn mehr zum Repräsentieren.- Ich hörte von einem Adelshaus, das Jahrzehnte länger als bürgerliche Haushalte des elektrischen Lichtes entbehren mußte. "JA, WIE SOLLEN WIR DENN UNSEREN DIENER BESCHÄFTIGEN, WENN ER KEINE LAMPEN MEHR PUTZEN MUSS? "

Ein kaum mehr verständlicher Leerlauf war vielfach Kennzeichen des Lebens wohlhabender Kreise in der Vorkriegszeit. Die häusliche Arbeit war Dienstboten überlassen. Die Hausfrau hätte Zeit für Besuche, Lektüre und schöne Handarbeiten gehabt. Unter dem Einfluß der "Gründerzeit" hatte sich jedoch in den Wohnungen allzuviel überflüssiger Prunk ausgebreitet [12]. Ich kannte mehrere Hausfrauen, die sich täglich stundenlang damit erschöpften, um mit Besen, Staubtuch und Federwisch die mit Schnitzerei überladenen "altdeutschen" Möbel, die zahllosen herumstehenden Nippsachen und die imitierten Renaissancevasen mit den "Makartsträußen" aus dürren Blrumen und Pfauenfedern staubfrei zu machen. Mehrfache Vorhänge aus Wollstoff und Lehnen sollten Sonne, Luft und Staub abhalten; sie waren selber die ärgsten Staubfänger und verlangten umständliche Pflege. Sie machten das beste Zimmer der Wohnung, den Salon, zu einem von der ganzen Familie gemiedenen düsteren Raum; man führte nur offizielle Besucher hinein; befreundete Gäste geleitete man gleich in bescheidener ausgestatterte Wohnzimmer, in denen man sich wohler fühlte.

Was ich hier beschrieben habe, gilt aber hauptsächlich für städtische Verhälltnisse. Die Landedelfrau hatte sich soviel gesunde Natürlichkeit bewahrt, daß sie mich jener angeblichen "Wohnkultur" im allgemeinen nicht anschloß. Ich habe von Be suchen in Landhäusern und Schlössern des Adels zu meiner Jugendzeit die Erinnerung an freundliche, mit feinem Kunstempfinden ausgestattete Räume ohne Überladung und modischen Krampf. Schon die Fürsorgetätigkeit einer Schloßfrau hätte ihr keine Zeit gelassen,ihre Stunden mit Staubwischen zu vertun. Sie gab sich lieber gemeinsamen mit den Dienstmägden mit dem Einkochen und Konservieren der Wirtschaftserträgnisese ab und ging Armen und Kranken als freundliche Helferin zu.

In der Stadt wurde das Leben der vornehmen Gesellschaft erst in der- Not der Nachkriegsjahre natürlicher und unabhängig vom alten Zopf. Als sich Familien, die vorher vermöglich waren, in der Inflationszeit äußerste Einschränkungen auferlegen mußten, wollten sich zwar manche von ihrem Stubenmädchen nicht trennen. "Wir brzauchen es zum Servieren. WIR KÖNNEN UNS BEI TISCH DOCH NICHT SELBER BEDIENEN!"

Solche Vorstellungen lagen feudalen Kreisen sozusagen im Blut. Soll es ein S:pott oder gar ein Vorwurf sein, wenn ich daran erinnere? Ganz bestimmt ist es nicht so gemeint! Wenn ich einige bezeichnende Aussprüche bringe, denke ich an den Kulturhistoriker, der solche Blitzaufnahmen braucht, um ein genaues Bild einer versunkenen Zeit zeichnen zu können. Öfters scheint uns ein Standpunkt, über den wir hinausgewachsen sind, lächerlich, seinerzeit aber umhüllten uns gewisse Einbildungen wie ein eisernes Hemd [13]. So fiel es einzelnen wie Schuppen von den Augen, daß die Würde nicht litt, wenn man selbst was angriff und sich selbst bediente; es ging auch Verständnis dafür auf, wie ungezwungen das Tischgespräch wurde, wenn man nicht von dienenden Geistern belauscht war! Durch die neuen Verhältnisse war nämlich das Verhältnis zu den Hausgehilfen, soweit man nicht über eine "Perle" aus der Vorkriegszeit verfügte, alles eher als freundschaftlich. Es kreiste das Wort: "DIENSTBOTEN SIND BEZAHLTE FEINDE!"

Erst allmählich mußte sich ein neues Verhältnis anbahnen, das nicht nur größerer Wertschätzung der geleisteten Arbeit, sondern auch der gehobenen Allgemeinbildung und dem gesteigerten Lebensbedürfnis des Personals entsprach. Der Aufwertung seines Standes entsprechen die geänderten Bezeichnungen: nicht mehr "Hausmagd" sondern "Haushalthilfe", nicht mehr "Putzweib", sondern "Raumpflegerin".

Außerdem erreichte es die Not an Hausgehilfinnen, daß man die Wohnungen entrümpelte, auf falschen Prunk verzichtete, die leicht staubfrei zu haltenden, gefälligen Biedermeiermöbel vom Dachboden holte und wieder zu Ehren brachte, sich praktische Haushaltgeräte und Bodenbeläge verschaffte, sich mit einem bescheideneren Leben begnügte; schließlich fand man dabei mehr Zufriedenheit als vorher! Auch der Adel ging mit der Zeit!

Mit dem Thema "Herr und Knecht" steht in unmittelbarem Zusammenhang das Thema "Offizier und Mann", die Frage nach dem gegenseitigen Verhältnis der Höheren und Niederen innerhalb eines Heeres. Ich greife zwar einem späteren Abschnitt: "Waffendienst fürs Vaterland" einigermaßen voraus, doch ist es sinngemäß jene Einzelfrage jetzt schon zu erörtern.

Wer beim Militär gedient hatte, kann aus eigener Erfahrung berichten, wie gut oder schlecht ihn seine Vorgesetzten zu behandeln wußten. Ich persönlich habe sowohl in der k.u.k. Armee wie in der Wehrmacht des Dritten Reiches Kriegsdienst geleistet. Das waren zwei verschiedene Welten! Ich kann durch Wiedergabe folgender Erinnerungen skizzieren:

Als ich im Winter 1914 auf 1915 die Offiziersschule des 1. Regiments der Tiroler Kaiserjäger besuchte, mahnte uns der Instruktionsoffizier Oberleutnant Baron WODNIANSKY: "Wenn EIN VERWUNDETER FEIND in euere Hände fällt, dürft ihr ihm nichts zu Leid tun; er IST AUF EURE HILFE ANGEWIESEN und ihr müßt für ihn sorgen wie für einen von euch!" Als ich im Jahre 1941 als Oberleutnant zum Dienst in der Deutschen Wehrmacht umgeschult wurde, sagte der uns Österreicher instruierende Leutnant aus Bayern: "WENN IHR RUSSISCHE VERWUNDETE FINDET, sollt ihr sie nicht niederschießen oder mit dem Gewehrkolben erschlagen! Wir müssen mit der Munition sparen und auch die Gewehre schonen. Am besten ERLEDIGT MAN SIE MIT DEM SPATEN!" Gott sei Dank!, daß ich niemals in die Lage kam, einem so unritterlichen Verfahren beizuwohnen!

Den gewaltigen Unterschied zwischen österreichischer Vornehmheit und brutalem Kasernhofton erlebte man auch im täglichen Kleinbetrieb am Exerzierplatz. In Österreich wäre es niemals vorgekommen wie im Deutschen Heer, daß einem Kompanieführer vor seiner ganzen Mannschaft vom Bataillonschef zugerufen wurde: "KERL, WAS HABEN SIE DA GEMACHT? " Als aber einmal der Regiementskommandeur eine Inspektion abhielt, wurde jener Major vor uns Subalternoffizieren genau so zusammengeputzt, wie er es mit uns zu tun pflegte.

Im kaiserlichen Heere herrschten adelige Umgangsformen. Es galt die strenge Regel, niemals einen Vorgesetzten vor seinen Untergebenen zurechtzuweisen, weder einen Unteroffizier vor seinen Mannschaften, noch einen Offizier vor anderen, die im Rang tiefer standen als er. Und wenn man abseits von unerwünschten Zuhörern ein Donnerwetter ausgefaßt und gehört hatte: "Wenn Sie so weitermachen, werden Sie es niemals zu etwas bringen!", war nachher alles beigelegt und in der Offiziersmesse [14] herrschte wieder das kameradschaftliche "Du". Das war eine Vertraulichkeit mit Hochschätzung, wenn ein jüngerer Offizier sagte: "Du, Herr Hauptmann!", "Du, Herr Major!". Das Du-Wort entsprach dem Vater-Sohn-Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, der beigesetzte Titel verhinderte Taktlosigkeit; er entsprach der Achtung, die man Inhabern eines höheren Ranges schuldig war.

Auch der Mannschaft gegenüber herrschte das familiäre "Du" (das galt natürlich nur, solange man hauptsächlich Bauernburschen vor sich hatte; als im Ersten Weltkrieg auch ältere Männer, zum Teil aus gehobenen Stellungen, einrückten, änderte sich teilweise die Ansprache). Mannschaften durften aus disziplinären Gründen das "Du" nicht erwidern; der Offizier mußte den Abstand wahren, sich sonst aber nach Kräften um seine Untergebenen kümmern. Mißhandlungen waren streng verpönt. Bei leichtsinnig verschuldeten Unfällen zog man den Offizier streng zur Verantwortung, weil er seine Untergebenen zu wenig belehrt hatte. Die Aufgabe des militärischen Vorgesetzten beschränkte sich nämlich nicht darauf, die Leute zum Gebrauch der Waffen und zum Parademarsch abzurichten; er hatte auch Fürsorgepflichten zu erfüllen als Erzieher und Anwalt seiner Soldaten! Nicht unberechtigt nannte man beliebte Truppenführer: "VATER RADETZKY", "VATER ROSSBACH", "VATER VERDROSS".

Dank der sorgsamen Betreuung erlernten zahlreiche junge Männer aus den verschiedensten Nationen fließend die deutsche Sprache und noch mancherlei Nützliches dazu; sie konnten nach dem Militärdienst in die Gendamerie, den Justizdienst oder als Kanzleikräfte bei Behörden eintreten und zu geschätzten Dienern des Staates werden.

Im Ersten Weltkriege kam man den nichtdeutschen Eingerückten dadurch entgegen, daß man ihnen sprachkundige Offiziere gab. Weil ich seinerzeit leidlich gut italienisch sprach, bekam ich als Leutnant eine aus Welschtirolern und Triestinern gebildete Kompanie [15]. Wir wurden 1916 an die russische Front verlegt; dort stand die Mannschaft nicht in Versuchung, zu Stammesverwandten überzulaufen. Ende 1917 vereinigte man uns an der rumänischen Front in nationalen "Süd-West-Bataillonen".

An der Front war es uns Offizieren ans Herz gelegt, nutzloses Blutvergießen zu vermeiden. Aussichtslose Angriffe hatten abgebrochen zu werden; im Notfall waren über höhere Weisung Stellungen aufzugeben, wenn weitere Opfer ihrer Verteidigung nicht mehr zu verantworten waren. Bei größerer Härte hätte sich im Jahr 1859 die Schlacht bei Solferino gewinnen lassen. Doch der ritterliche KAISER FRANZ JOSEF befahl den Rückzug, erschüttert über die schweren Verluste. Militärisch: eine Niederlage, moralisch: EIN SIEG DER MENSCHLICHKEIT! Im gleichen Sinn sind auch die unausgesetzten Friedensbemühungen des KAISERS KARL von Österreich (1916-1918) im Ersten Weltkrieg zu beurteilen.

Als ich im Frühjahr und Sommer 1942 auf der Krim eingesetzt war, sprach sich eine Episode herum, die davon Zeugnis gibt, daß damals eine gänzlich entgegengesetzte Haltung herrschte: ein Kompanieführer der deutschen Wehrmacht hatte den Befehl erhalten, bei Kertsch eine russische Stellung zu nehmen. Im feindlichen Feuer brach der Angriff zusammen. Als von der ganzen Kompanie nur mehr acht Mann vorhanden waren, entschloß sich der Offizier zum Rückzug. Weil er seinen Befehl nicht ausgeführt hatte, wurde er standrechtlich erschossen!

Im Ersten Weltkrieg hatte es unter den österreichischen Offizieren ein familiäres Zusammenleben gegeben. Im Zweiten herrschte stets eine nervöse Spannung; auch wenn man von Gleichgestellten als "Herr Kamerad" angesprochen wurde, fühlte man sich nicht sicher vor Ausspähern und Denunzianten. Am besten vertrugen wir Österreicher uns mit Rheinländern und Norddeutschen. Abgesondert von uns saßen die Bayern in der Offiziersmesse beisammen, gefürchtet als politische Fanatiker, abseits saßen die Sachsen, aus irgendeinem Vorurteil von den eigenen Reichsbürgern gemieden; 1942 kreiste auf der Krim das Wort: "WENN DIE JUDENFRAGE ERLEDIGT IST, DANN KOMMEN DIE SACHSEN DRAN!" War das ehemalige k.uk. Heer eine Einheit, gewachsen aus einer Vielzahl der Nationen, bestand im sprachlich einheitlichen Deutschen Heer ein innerer Riß, sodaß man sich in seinen Reihen nicht wohl fühlen konnte. Mit umso größerer Anhänglichkeit dachte ich an meine altösterreichischen Kameraden und Vorgesetzten zurück und an die adelige Gesinnung, die mit wenigen Ausnahmen das Offizierskorps beseelt hatte.

Bis jetzt wurde noch nicht an jene zahlreichen Fälle erinnert, daß Adelige einem zivilen Betrieb oder einer Behörde vorstanden oder vorstehen. Natürlicherweise hängt alles von der einzelnen Persönlichkeit ab; sicherlich erwartet man bei einem Amtsleiter aus dem Adel eine gewisse Großzügigkeit, die aber kein Anlaß zur Laxheit ist, sondem eher die Arbeitsfreude steigert.

Außerstande allgemeine Behauptungen aufzustellen, kann ich wieder nur persönliche Erfahrungen berichten. In der Notzeit nach dem Ersten Weltkrieg, als bei allen Behörden eine Aufnahmesperre herrschte, hatte ich mein philosophisches Doktorat gemacht, aber ein Jahr lang keine Anstellung gefunden. Schließlich bot sich mir eine Existenzmöglichkeit durch Annahme eines bescheidenen Dienstes in einem Sozialversicherungsinstitut. Mein Chef war ein ehemaliger Berufsoffizier, Graf K. Ich fühlte es wohl, daß er als ehemaliger Kadettenschüler nicht viel von solchen Doktoren hielt, die weder Juristen noch Mediziner waren. Gewisse Voreingenommenheiten bestanden immer schon zwischen Kadettenschülern und Studierten, sie brachten auch beim Militärdienst gewisse Spannungen mit sich. Ich halte es aber meinem ehemaligen Chef sehr zugute, daß er mir mein Fortstreben in einen anderen Beruf nicht verübelte, und daß er nicht kleinlich auf das Absitzen bestimmter Amtsstunden wachte. In den Stunden, da die Schalter gesperrt waren, hatte ich volle Bewegungsfreiheit. Hauptsache, daß das Tagespensum erledigt wurde, gleich ob ich das früher oder später besorgte! So konnte ich doch noch meinen weiteren Studien und wissenschaftlichen Interessen nachgehen und meinen erst nach langen Jahren möglichen Berufswechsel vorbereiten. Also habe ich allen Grund,meines längst schon heimgegangenen einstigen Chefs Grafen K. dankbar zu gedenken!



 
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