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Ständische Einrichtungen - Tiroler Freisassen In einzelnen Gegenden Nord- und Südtirols gab es Familien, die sich Freisassen (freie Sassen) nannten und diesen Titel mit großem Stolze führten.
O. Stolz meint, daß diese Familien, obwohl nicht adelig, die Vorrechte des Adels genossen, d. h. sie unterstanden nicht der Gerichtsbarkeit des Landgerichtes, in dessen Sprengel sie mit ihren Gütern ansässig waren, sondern dem Gerichte des Landeshauptmannes an der Etsch und sie zahlten die Steuern nicht in der Kurie ihrer Gemeinde, sondern in jener des Adels. Für diese Vorrechte mußten sie, auf Aufruf, Waffendienste zu Pferd und in „Rüstung" leisten. Josef Weingartner meint, daß es sich bei den Freisassen nicht um bürgerliche Familien handelt, die später vom Landesfürsten die Vorrechte des Adels erlangten, sondern umgekehrt, um ehemalige Adelssitze, die in bäuerliche Hände übergegangen sind. Die neuen Besitzer (Bauern) nahmen die auf den Edelsitzen haftenden Vorrechte für sich in Anspruch (z. B. oft auch das Recht der Wappenführung) und der Landesfürst bestätigte (konfirmierte) ihnen diese Vorrechte. J. J. Staffler bezeichnet die Freisassen als ein Mittelding zwischen Adel- und Bauernstand. Die adeligen Vorrechte hätten nicht an einer Person oder an einer Familie, sondern am Grund und Boden gehaftet. Wir halten Weingartners Ansicht für die richtigste, nämlich, daß hier eine Umwandlung von Edelsitzen zu Bauerngütern erfolgte. Der Bauer wurde hiedurch zwar nicht adelig, er erlangte aber verschiedene adelige Vorrechte. Daher entschied auch das Ministerium des Innern in Wien im Jahre 1867, daß der Titel „Freisaß“ keinen Adelsgrad bedeute. In Nordtirol finden wir solche Freisassen in Nauders (1567), so Sigmund ÜBERREINER (1532), Musenatsch, Mitterhofen, Peschling (1427), den Sigmund VISCHER Freisaß von Nauders (1587), den PNGGERA Freisaß von Nauders (1659), die EBERLE, Freisassen von Straußeneck (1697), im Ötztale saß auf den Rofner-Höfen bei Vent der Freisaß Peter VON ROFEN(1348), in Prutz die Freisassen PAYR ZUM THURNN UND PALBYTH, von denen Georg VON PAYR, gestorben 1633, ältester Sohn des Georg VON PAYR und der Eva WEINANGL, am 3.10.1634, und Friedrich VON PAYR am 8.7.1651 ein Freisassen-Diplom erlangten. In Südtirol finden wir Freisassen in Latsch, Glurns (Hans HÖß, Freisaß im Vintschgau 1622) und Schlanders, im Nonsberg, Sulzberg, Pergen und Mezzolombardo, z. B. Pankraz Freisaß VON KUEN (1489), in Stefansdorf bei Michaelsburg (Bruneck) unter der Gerichtshoheit des Klosters Neustift die Freisassen-Höfe zu Holenwege, Mülgart und an dem Anger, in Segonzano usw. Auf der Malser Haide (Ober-Vintschgau) saßen im Dorfe Plawenn die Freisassen VON UND ZU PLAWENN, z. B. Hans Freisaß PLAWENN (7.5.1582), in Niederolang und Antholz lagen neun sehr zerstreute Bauernhöfe, deren Besitzer den Titel „Freisaß" führten, nämlich Heidenburg, Mittermaier, Mooserhof, Gebelhof, Pfurnerhof, Neumeierhof in Michaelsburg, Mitterhofer-Hof in Schöneck und Urtalerhof in Altrasen, wo die Patrimonial gerichtsherrschaft der Grafen VON WELSPERG die Aufsicht über diese Freisassen-Höfe führte. In der Gemeinde Afing (Jenesien) lagen vier Freisassen-Höfe der Freisassen von Goldegg, nämlich WEIFFNER, MAYER, FAIGL und SCHALLER. In Innsbruck lebte 1677 Johann Anton „Landsaß" VON GRUSTNER-GRUßDORF aus Eppan. „Landsasse" war im Mittelalter ein freier Pächter. In Meran lebten die Freisassen VON GRIEßENSTEIN, in Rodenegg die Freisassen VON WINKLER (1608). Mit der Änderung der Verwaltung und der Steuer-Reform Maria Theresias am 6.8.1774 kam auch die Freisassen-Würde außer Gebrauch. |