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Nobilitierungen in Österreich 1701-1918 (Statistik)
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Thursday, 08 March 2007

- Hanns JÄGER-SUSTENAU -

Der Stand des Adels war in Österreich nur bis zum Jahr 1848 mit wesentlichen Privilegien ausgestattet, doch auch nachher wurde die Zugehörigkeit zu ihm als besondere Auszeichnung angesehen. Seit 1919 ist auf Grund des Staatsgesetzes vom 3. April die offizielle Führung von Adelsprädikaten den österreichischen Staatsbürgern untersagt. Hierzulande bilden also das „von“ und die sonstigen Prädikate keinen Namensbestandteil.

Unter dem über allen Ständen stehenden Kaiserhaus gab es fünf Adelsgrade: den Fürstenstand, den Grafenstand, den Freiherrenstand, den Ritterstand und den einfachen Adelstand (mit und ohne den Ehrenwort „Edler“).

Obwohl der Ritterstand mit der Aufhebung der Provinziallandstände 1849, denen Angehörige des einfachen Adels und Nichtadelige nicht angehören konnten, seinen Sinn verloren hatte und die allgemeine gesellschaftliche Auffassung auch keinen Unterschied zwischen Ritter- und einfachen Adelsfamilien kannte, wurde trotzdem noch später an einfache Adelige der Ritterstand verliehen, zuletzt an den einer 1861 nobilitierten Familie entstammenden Sektionschef Ernst Edlen von Mosing noch am 18. Oktober 1918. Ob die Berechtigung zur Führung des Ehrenwortes „Edler“ in ein Adelsdiplom aufgenommen wurde, war bloß von der Zahlung einer höheren Taxe abhängig. Eigentlich sollte ein Nichtadeliger zunächst nur den einfachen Adel oder höchstens den Ritterstand erhalten und erst späterhin durch eigene Diplome in einen höheren Adelsgrad gelangen können. 1756 ereignete es sich jedoch zum ersten Male, dass ein Nichtadeliger sogleich den Freiherrentitel erhielt und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert bedeutet dies keine Seltenheit mehr.

In Österreich haben gegenüber anderen Staaten, zum Beispiel den in dieser Hinsicht weit sparsameren Königreich Bayern und Preußen, derart viele Nobilitierungen stattgefunden, dass schließlich die Adeligen keinen unbedeutenden Prozentsatz der Gesamtbevölkerung ausmachten. Schon 1838 war festzustellen: „Man schätzt die Zahl der adeligen Individuen männlichen Geschlechts im ganzen Kaiserthume auf mehr als 250 000“ (Österreichische National-Encyklopädie, 1. Band, Wien 1838, S. 17). Genaue Zahlen über die Neugeadelten sind auffallenderweise nirgends festgehalten. Wann man sich also ein Bild machen will, ist das nur unter Zuhilfenahme der einschlägigen Literatur möglich, nämlich „Österreichisches Adels-Lexicom“, Wien 1822, samt Ergänzungsband, Wien 1824, von Johann Georg Megerle von Mühlfeld und „Alt-Österreichisches Adles-Lexikon“, Wien 1928, von Karl Friedrich von Frank. Allerdings weisen beide Werke Lücken auf, die aber gegenüber den Gesamtzahlen nur wenig ins Gewicht fallen. So war es also möglich, aus den alphabethisch angelegten Verzeichnissen von Megerle und Frank eine chronologische Übersicht über die Nobilitierungen durch das Haus Habsburg, dann Lothringen-Habsburg als österreichische Landesfürsten 1701 – 1804, bzw. als Kaiser von Österreich 19804 – 1918 , das ist für einen Zeitraum von 218 Jahren zu schaffen.

Die statistische Tabelle PDF (download, 68 kB) behandelt die Verleihungen des einfachen Adels, des Ritterstandes und den Freiherrn-, Grafen- und Fürstenstand sowie eine Zusammenfassung. Bei den ersten drei Adelsgraden sind die Angehörigen von vier großen Berufsgruppen unter den Nobilitierten in den einzelnen Jahren gesondert verzeichnet.

Einfacher Adel und Ritterstand

a. Für Adelserwerber ohne feststellbaren Beruf.
b. Für Beamte.
c. Für Offiziere.
d. Für Handelsleute, Industrielle und Bankiers.
e. Für Künstler und Wissenschaftler.
f. Summe von a. bis e.
g. Für Ritterstandserwerber ohne feststellbaren Beruf.
h. Für Beamte.
j. Für Offiziere.
k. Für Handelsleute, Industrielle und Bankiers.
l. Für Künstler und Wissenschaftler.
m. Summe von g. bis l.
n. Anzahl der Ritterstanderwerber, die vorher nicht bereits dem Adel angehört haben.
o. Für Freiherrenstandserwerber ohne feststellbaren Beruf.
p. Für Beamte.
q. Für Offiziere
r. Für Handelsleute, Industrielle und Bankiers.
s. Für Künstler und Wissenschaftler.
t. Summe von o. bis s.
u. Anzahl der Freiherrenstandserwerber, die vorher nicht bereits dem Adel angehört haben.
v. Nicht nach Berufen aufgegliedert.
w. Nicht nach Berufen aufgegliedert.
x. Summe der Adels- und Ritterstandserwerber g. bis l.
y. Summe aller nobilitierten Nichtadeligen (einfacher Adel, Ritter- und Freiherrnstand).

Die Endzahl 10 414 bezeichnet also alle Nobilitierungen von vorher nicht dem Adelstande angehörigen Männern und Frauen von 1701 bis 1918.

Die Zahl der Standeserhöhungen war aber um ein Fünftel höher, da sie vielfach ein Vorrücken bereits Adeliger in höhere Adelsränge bedeuteten. Die Gesamtzahl der Standeserhöhungen 1701-1918 ergibt die folgende Zusammenstellung.

Einfacher Adel............7 514
Ritterstand.................3 053
Freiherrenstand.........1 563
Grafenstand..................240
Fürstenstand..................38
................................12 408

Nicht aufgenommen sind dabei die sehr zahlreichen Bestätigungen des alten Adels für Familien in Galizien, Lombardei-Venetien und Dalmatien. Ebenso wenig sind die recht zahlreichen Fälle berücksichtig, in denen sich die Nobilitierungen auf mehrere Brüder, Vettern oder sonstige Verwandte bezog, wodurch die Zahl der einzelnen Adelsfamilien noch eine weitere Erhöhung erfuhr.

Von 12 408 registrierten Standeserhöhungen entfallen 10 567 auf Adel- und Ritterstand. Die Freiherrenstandsverleihungen haben die immerhin ganz beachtliche Zahl von 1 563 erreicht. Damit hat dieser Adelsgrad, der seinen Angehörigen bis 1849 die Berechtigung der Zugehörigkeit zum „Herrenstand“, also zusammen mit Fürsten und Grafen zur höhergestellten Gruppe innerhalb der Landstände vermittelte, wesentlich an Wert verloren. Es sind ja 280 Nichtadelige mit Überspringung des niederen Adels direkt in den Freiherrenstand vorgerückt. Wirklich exklusiv sind hingegen Grafen- und Fürstenstand geblieben. In den ersteren gelangten mit ganz wenigen Ausnahmen nur Freiherren, in den Fürstenstand nur Grafen.

Die statistische Tabelle enthält insgesamt 12 130 Verleihungen des einfachen Adels, Ritter- und des Freiherrenstandes. In 1 772 Fällen (14,6 Prozent) und zwar in der Hauptsache für die Jahrgänge 1822-1851, ist kein Beruf des Nobilitierten angegeben. Die restlichen 10 538 Standeserhebungen sind folgendermaßen auf die vier berücksichtigten Berufsgruppen verteilt:

Beamte.......................................................3 463 (33,4%)
Offiziere......................................................5 133 (49,5%)
Handelsleute, Industrielle und Bankiers.....1 242 (12,0%)
Künstler und Wissenschaftler........................520 (5,1%)

Das Militär hält also mit nahezu der Hälfte den Rekord.

Das hängt in erster Linie mit der 1745 geschaffenen Institution des sogenannten „systemmäßigen Adels“ zusammen, wonach Offizieren nach dreißigjähriger aktiver Dienstzeit und Teilnahme an einem Feldzug der Adelsbrief automatisch zustand. Während die Beamten mit einem Drittel und die Kapitalisten mit 12 Prozent annähernd in dem ihrer Zahl und gesellschaftlichen Stellung entsprechenden Umfang an der höchsten Auszeichnung, eben der Nobilitierung, beteiligt sind, erweisen sich die 5 Prozent für Künstler und Wissenschaftler als ebenso beschämend wie ihre stiefmütterliche Behandlung in der Gegenwart.

In den Zahl spiegeln sich manche historischen Ereignisse der Monarchie wider. Zunächst gab es eine Einschränkung der Gnadenbezeigungen nach dem Ableben des Kaisers Joseph I. 1711 und in den krisenreichen Jahren 1713/14, weiterhin im ersten Regierungsjahr Maria Theresias 1741 und nach ihren schweren Kriegen gegen den König von Preußen 1745. Eine ähnliche Erscheinung brachten die Ruhe vor dem Sturm und das einschneidende Revolutionsjahr selber (1847-1849). Auffallend hohe Zahlen sind zunächst 1733 (ohne ersichtlichen historischen Hintergrund) und 1758 festzustellen. Damals wurden besonders viele Beamte und Offiziere für ihre Leistungen während des beginnenden Siebenjährigen Kriegs mit der Nobilitation belohnt. Auch begann die Auswirkung der Gründung des Militärischen Maria Theresien-Ordens (1757), dessen Ritter bekanntlich eis ipsis adelig waren und außerdem das Recht zur Erwerbung des Freiherrenstandes besaßen. Mit diesem Orden war also für diejenigen Ordensritter, die nicht um den Freiherrenstand ansuchten, der einzige in der Monarchie bestehende, nicht erbliche Personaladel verbunden.

Das nächste Jahr mit auffallend vielen Nobilitierten, darunter wieder 30 Offizieren, war 1773; weitere Höhepunkte gab es unter der kurzen Regierung des Kaisers Leopold II. (1791) und noch als Auswirkung der Napoleonischen Kriege 1818. Vom Jahrgang 1850 an wurden die Orden, die die Berechtigung in sich schlossen, um die Ritterstandserhebung einkommen zu dürfen, verhältnismäßig häufig verliehen. Dieser Zustand der massenhaften Ritterstandsverleihungen machte die kaiserliche Entschließung vom 18. Juli 1884 ein Ende, durch welche in den Ordensstatuten die genannte Berechtigung gestrichen wurde. Von da an gab es eine merkliche Verringerung der Nobilitierungen, auch im Freiherrenstand, der ab 1867 häufig vergeben worden war. Dieses Jahr brachte überhaupt in gewissem Sinne zum Ausgleich der Katastrophe von Königgrätz eine überdurchschnittliche Anzahl von Auszeichnungen. Eine besondere Zusammenballung an Gnadenbeweisen gab es nochmals 1908 anlässlich des sechzigjährigen Regierungsjubiläums von Kaiser Franz Joseph I. Die weitaus höchsten Zahlen erreichten die Nobilitierungen aber unter Kaiser Karl während der letzten Kriegsjahre 1916-1918.

Die enorme Zahl von über 12 400 Standeserhöhungen beziehungsweise über 10 400 Neuverleihungen, der noch die große Zahl der Nobilitierungen in Ungarn zuzurechnen ist, hat, auch wenn man das Aussterben vieler Geschlechter berücksichtigt, ein beträchtliches Anwachsen des Adels innerhalb der Monarchie bewirkt. Die Statistik vermittelt da einen guten Einblick. Es ist daher nicht verwunderlich, dass trotz den vielen Veröffentlichungen in den Reihen genealogischer Taschenbücher noch längst nicht alle Familien des Adels der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie erfasst sind.

ENTNOMMEN AUS:
Dr. Hanns Jäger-Sustenau  - „Statistik der Nobilitierungen in Österreich 1701-1918“ – in Österreichisches Familienarchiv, Bd. 1, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch, S. 3 - 16

 
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