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Page 1 of 25 Goldegg Hugo v. "Die Tiroler Wappenbücher im Adelsarchiv des k.k. Ministerium des Inneren zu Wien" Zeitschr. d. Ferdin. F. Tirol u. Voralberg, 3. Folge, 19. Hft., Innsbruck 1875. Bold deutet auf Adelsrang, das † auf das Erloschensein des betreffenden Geschlechtes, dessen erledigtes Wappen auf eine andere Familie übertragen worden, der * darauf hin, dass der Name keine Familien- sondern ein Orts- oder Zunftname sei. Die Zahlen geben die Regestennummer an.
Die Tiroler Wappenbücher im Adelsarchiv des k.k. Ministerium des Inneren zu Wien - Hugo v. GOLDEGG - Vorliegende Arbeit, ursprünglich nur zu dem Behufe zusammengestellt, einem im Entstehen begriffenen heraldisch-genealogischen Werke über Tirols und Vorarlbergs Adelsgeschlechter neue Nahrung zuzuführen, verfolgt auch jetzt, gekürzt und des heraldischen Schmuckes beraubt der Oeffentlichkeit übergeben, lediglich nur den Zweck, sowol als Theil der geschichtlichen Abteilung dieses Jahrbuches als auch als Materiale zur Durchforschung tirolischer Zustände im sechszehnten und siebzehnten Jahrhunderte als bescheidener Lückenbüsser zu dienen. Trotzdem gibt sich der Sammler nachstehender Regesten, so trocken der Inhalt derselben auf den ersten Anblick hin manchem Leser auch erscheinen mag, der Hoffnung hin, dem tirolischen Kulturhistoriker immerhin Anhaltspunkte genug geliefert zu haben, um über das Hofleben der letzten in Innsbruck residirenden Landesfürsten und einige mit demselben eng verschlungene Persönlichkeiten mehr Licht verbreiten zu können. Leider ist keine Periode tirolischer Geschichte so stiefmütterlich behandelt worden, wie gerade die Zeit der letzten selbstständigen tiroler Landesregierung, welche, von geringfügigen Unterbrechungen abgesehen über ein Jahrhundert (1564 -1665) gedauert hat. Mit Ausnahme einzelner grösserntheils in früheren Bänden dieses Sammelwerkes, in den fünf Bänden des seither leider eingegangenen "Archivs für Geschichte und Alterthumskunde Tirols" und in verschiedenen Zeitschriften zerstreut abgelagerten Abhandlungen, Beda Webers überschwenglichen Buches "Tirol und die Reformation, Adam Wolf's verdienstvoller Monographie "Lucas Geizkofler" und der diesen Zeitraum behandelnden Abtheilungen der wenigen completen tiroler Geschichtswerke Seel's, Zollers, Thalers und namentlich Egger's ist kaum eine bedeutendere einschlägige Publication zu verzeichnen. Das Materiale zur Specialgeschichte dieses Zeitraumes liegt noch meistentheils brach in den Archiven, und so ist es wol an der Zeit, damit zu beginnen, es endlich an's Tageslicht zu fördern. Zu derlei Archivalien zählen eben auch die der vorliegenden Sammlung zu Grunde liegenden unter dem Namen "Tiroler Wappenbücher" (T. W. B.) bekannten, ans fünfzehn dickleibigen Foliobänden bestehenden Saalbücher im Wiener Adelsarchive, welche die leider nicht in streng chronologischer Ordnung zusammen-gebundenen Concepte von Wappenbriefen, Prädicatsverleihungen und Standeserhöhungen, womit tirolisch-österreichische Landesfürsten verdiente Männer und Günstlinge begnadet, enthalten. Die ersten eilf Bände umfassen die Regierungszeit Erzherzogs Ferdinand, welcher den ersten Wappenbrief im königlichen Schlosse zu Prag am 7. Februar 1565 fertiget (Nr. 1) und das letzte Diplom zu Innsbruck, den 17. November 1594, kurz vor seinem am 24. Jänner 1595 erfolgten Hinscheiden, verleiht (Nr.993). Dann zeigt sich, mit Ausnahme eines vom Erzherzoge Mathias, welcher ein halbes Jahr nach Ferdinands Tod, um im Namen des Kaisers Rudolf II. und des gesammten Erzhauses die Huldigung des Landes entgegen zu nehmen, nach Tirol gekommen war, am 15. Nov. 1596 ausgestellten Wappenbriefes (Nr. 948) (§1), eine mehr als siebenjährige Lücke, die dadurch entstanden ist, dass die ober- und vorderösterreichischen Lande nach dem Hintritte Erzherzogs Ferdinand dem Kaiser selbst als obersten Landesherrn huldigen mussten, die kaiserlichen Diplomsconcepte aber nicht den tirolischen Saalbüchern sondern den Reichs- oder Hofkanzlei-Acten einverleibt worden. Der XII. und der XIII. Band begreifen den Zeitraum in sich, während welchem Erzherzog Maximilian der Hoch- und Deutschmeister als Gubernator und dann als wirklicher Landesfürst regierte (Diplome vom 27. Juli 1602 bis zum 23. December 1618), der erste Theil des XIV. Bandes (Fol. 1-220) umfasst die Zeit Erzherzogs Leopold (Diplome vom 4. Juni 1619 (§2) bis zum 12. August 1632), der letzte Theil desselben Folianten (Fol. 221-Ende) und der Anfang des XV. Bandes (Fol. 1-132) über die der Erzherzogin-Witwe Claudia, welche während der Minderjährigkeit ihrer Söhne unter der Obervormundschaft der beiden Kaiser Ferdinand II. († 1637) und Ferdinand III. die Zügel der Regierung führte (Diplome "Wir Ferdinand II. (resp. III.) und Claudia vom .4. Februar 1634 bis zum 24. October 1643), die weitere Folge des XV. Bandes (Fol. 133-877) die Zeit Erzherzogs Ferdinand Karl als selbstständiger Landesregent (Diplome vom 23. Mai 1646 bis zum 22. September 1662) und endlich der Schluss dieses Riesenbandes (Fol. 818-Ende) die Zeit des Erzherzogs Sigmund Franz (Diplome vom 14. Jänner 1663 bis zum 11. Juni 1665), welcher, der letzte Mannssprosse der österreichisch-tirolischen Nebenlinie, am 25. Juni 1665, vergiftet durch seinen Leibarzt Agricola, die Reihe der zu Innsbruck residirenden Landesfürsten beschloss, worauf Kaiser Leopold I. Tirol und die Vorlande wieder dauernd mit den übrigen Erblanden vereinigte, nachdem durch den Wortlaut des westfälischen Friedensschlussinstrumentes aus diesem Ländercomplexe bereits 1648 das Sundgau (Pfirt), Oberelsass und Theile von Niederelsass an Frankreich verloren gegangen waren. Für jetzt beschränke ich mich auf die Bearbeitung der Regesten der ersten eilf Bände, d. h, der während der Regierungszeit Erzherzogs Ferdinand II. ertheilten 1250 Diplome (§3). Sie bestehen aus allerlei Standeserhöhungen und Freiheitsverleihungen an Adelige und Nichtadelige, worunter die Ertheilungen von bürgerlichen Wappen mit oder ohne dem Rechte der Lebensfähigkeit ("Wappenbriefe mit oder ohne "Lehenartikel") den Hauptstock bilden, weiters aus einer Wappenbesserung für das adelige Hallerstift (Nr. 1026, einer Wappenverleihung an den Flecken Sipplingen (Nr. 569) und einer an die Pfarrei zu Villanders (Nr. 1151), endlich aus ein paar andern wol nur aus Versehen hier eingefügten Urkunden (Nr. 480, 523 und 1098). Viele Concepte mögen wol verloren gegangen sein. Beispiele, wie man in älteren Zeiten mit derlei Papieren verfahren, liegen sub Nr. 990 bis incl. Nr. 992 vor, bei welchem defecten Stücken das betreffende sammt dem Schlussblatte fehlende Datum nur angegeben werden konnte, weil es bei jedem Stücke, freilich oft differirend, am ersten Blatts wiederholt erscheint. Daraus allein erklärt sich, dass von den fünf tiroler Erzämtern, welche der prachtliebende Erzherzog den bereits vordem bestandenen fünf andern beizufügen für gut fand, in den "Tiroler Wappenbüchern" nur des einzigen 1578 neugeschaffenen Erblandjägermeisteramtes Erwähnung geschieht. (§4) Ebenso mögen manche Adelsdiplome, manche Wappen- und Prädicatsverleihungen in den Reihen der Regesten fehlen. (§5) Immerhin bleibt eine stattliche Anzahl für tirolische und vorderösterreichische Genealogie und Heraldik unläugbar wichtiger Documente beisammen, aus welchen ich derjenigen in Kürze noch zu gedenken mir erlaube, welche für die Adelsgeschichte der Länder Erzherzogs Ferdinand Werth zu haben scheinen: I. Die Verleihung des Erblandjägermeisteramtes in Tirol an das Geschlecht der Schurff zu Schönwerdt (Nr. 417). II. Vier Freiherrn- und Herrnstandsverleihnngen an Franz Welser (Nr. 24), des Erzherzogs Schwiegervater, dessen Nachkommenschaft erloschen ist, an Johann Wellinger von Ferchingen mit dem Titel eines Freiherrn zu Schneeberg (Nr. 41), welches Geschlecht 1771 bei seinem Aussterben die namens-verwandten noch blühenden Freiherren von Schneeburg zu Erben eingesetzt, an Jakob von Boymund zu Payrsberg (Nr.62), dessen letzter weiblicher Sprosse im Grafenstande erst unlängst den Stamm beschlossen hat, und an die Brüder Anton und Hanns Heinrich v. Brandis zu Leonburg und Vorst (Nr. 464), deren letzterer ein Ahn der noch blühenden Grafen gl. N. ist. III. Siebzig Palatinats-, Prädicats- und Rotwachsfreiheits-Verleihnngen, Wappenvermehrungen und Wappenbesserungen, Adelsbestätigungen und Freisitzerhebungen für die sich bereits im Adelstande befindlichen: Aichner von Paschbach (nachher Aichner von Aichberg, welche die "Bestätigung" durch die irrige Angabe, von den bereits 1586 erloschenen Aychnern zu Rametz abzustammen, offenbar nur erschlichen haben), Bifl von und zu Mossburg, Capriana, Castelleti Herren zu Nomi (späterhin Grafen, nun todt), Cazin, Ellinger von Elling, Eyrl, Freundt (oder Frundt), von Freysing zu Aichach, Gadolt von Selosshausen, Geyrpühler von und zu Rainfels, Giovanelli von Gersburg (in älterer Schreibart Zuanell Joannelli, die im Grafen- und Freiherrnstande blühende tirolische Linie), von und zu Goldegg, Graber von Grabenstein, Guareschi (Quaresci), Herter von Hertler, Heyrling zu Winckl, Hörtmair (Hiertmair) von Hörtenberg, Hildteprandt von Edlhausen, Hipp von Remingshaim, von Hirschau zu Hirschegg, Jäckhlin von und zu Hohenrealt, Janard, Jonas von Buch, Kirchmair von Ragen, von Küepach zu Ried, Lanser von Moos (aus welchem Stamme übrigens eine andere gleiches Stammwappen führende Linie 1593 in unadeligem Stande lebte, Nr. 1227), Leopold von und zu Schwarzenhorn, Löffelholz von Kolberg (jetzt freiherrlich), Lustrier von Liebenstein, Manichor (Manincordi) von Casez (daraus eine freiherrliche Linie 1790 erloschen), Maschwander von und zu Schwanau, Mirana, Mitterhofer zum Freyenthurn, Mohr von und zu Liechtenegg (früher Mor zu Sibenkirchen, das noch blühende Grafengeschlecht), Mor (ein anderes mir unbekanntes Geschlecht mit geviertetem Schilde, im ersten und vierten goldenen Felde je ein Mohrenkopf mit schwarzgoldner Binde, im zweiten und dritten schwarzen Felde je ein goldener Greif, auf dem gekrönten Helme der Mohrenkopf, Decken schwarz und golden), Mor zu Sonnegg, von Mornberg zu Jaufen (1746 erloschenes Grafengeschlecht), von Parmatin zu Ratzetz, Pilati (ein von den jetzt im Grafen-, Freiherrn- und Edelstande noch blühenden Pilati von Tassul ganz verschiedenes Geschlecht, welches einen von Gold und Rot gevierteten mit einem blauen Querbalken belegten Schild geführt), Freisassen von und zu Plawen, von Prittschwitz (Britschwitz), Wettin (die sich nachhin mit Weglassung ihres Stammnamens nur Edle und Ritter von Rafenstein genannt), von Rauchenberg, Recordin von Neun (späterhin Grafen), Reutter von und zu Kaltenbrun, eine adelige Linie der Rottenbuecher von Rottenbuech, Ruedl von Ruedlsperg, Ruepp (wahrscheinlich die Vorfahren der 1768 erloschenen Grafen Ruepp zu Flinsbach), Sagmaister von Sagburg, von Sala (später Freiherren?), von Saltz, Sattlberger von Schickenburg, de Sbardelatis, Schmid von Grüenegg, Schnabl von Schönstain, Schrenck von Notzing (in freiherrlichem Stande blühend), Schüestl von und zu Lichtenthurn, von Seebach, Freiherren (nachhin Grafen) zu Spaur und Valör, von und zu Stachlburg (1809 im Mannsstamme und 1860 gänzlich erloschenes Grafengeschlecht), Staigerwalder von und zu Sprengenstain, Undterperger, von Velss (zu Pirschheim, erloschen als Freiherren), Viloss, Weigele (älterer Zweig), Freiherren (nachher Grafen) zu Welsperg und Primör, von Winckhelhofen zu Englös (dann theilweise freiherrlich), Zach und Zöttl von Griesenstein. IV. Hundertundzwei Adelsdiplome ("Adelsfreiheits"-Verleihungen) für die Andre von Neundorff, Atzenholtz genannt Wachsler, Baltern von Neubau (ursprünglich Walter oder Walther von und zu Neuenpau), Barthold, Bertolf, Bollt, Bonomo, Burglehner (§6), de Cavaleriis (§7), Ceschi (jetzt Freiherren), von Crosina (als Freiherren erloschen), Diepoldt, Dietz von Weidenberg (§8) , Ebner, Egger (haben mit den gegenwärtig in Tirol blühenden Adelsfamilien gleichen oder ähnlichen Namens nichts gemein), Ehrhardt (aus Augsburg, erloschen), Endorffer, Endrigi, von Enzenberg (deren Nachkommen die jetzigen Grafen), von Ettenhard, Eyring, Farcher, Faustner, Feckhtner (später Föckhtner von und zu Windegg), de Ferrariis (aus Roveredo und Ala), de Ferrariis (aus Trient), de Ferraris (ans Sacco), Finenz, Gall von Ansiedl und Teisegg, Ghebel (oder Göbel), Girardi de Castell (†) (§9), Godl, Grebmer von Wolfsthurn, Haid von und zu Haidenburg, Hartmau, Holtzapffel, Hueber, Hueber zu Maur (als Freiherren erloschen), Hueter, von Hurlach, In der Maur von und zu Strelburg (späterhin theilweise freiherrlich), Jäger von und zu Pirchenberg, Jenewein, Jurgitsch, Khembter (andern Stammes als die blühenden Kempter von Riggburg), Khofler (aus Brixen, der Heimat mehrerer Adelsfamilien gleichen Namens), Klösel, Kolumbin, Kribl, Lang, Laturner von Thurn, Leinsenman, Leyss von Laimburg, Lingahol, a Martinis (die jetzigen Grafen Martini von Griengarten und Neuhof in Calliano), Meyrl (nicht zu verwechseln mit blühenden Geschlechtern ähnlichen Namens), Oberhofer, Pardeller, Passoto, von Pendt, Pentzinger, Pintzner, Pockh von und zu Arnholtz, Pögler, Püchler, Püntele, Pundtschin, de Quadria von Laimegg, Rainold von Babenwoll, Reichart, Rentz, Riess, von Rorif zu Rainau, eine Linie der Rottenbuecher, Ryss zu Sterzing (jetzt bekannt als Freiherren von Risenfels), Sardegna von Mozatis (als Sardagna von Hohenstein im gräflichen, freiherrlichen und Adelstande blühend), Schardinger, Scheppelin, Schuelpeckh von Merenstain, Seydeman, Someda von und zu Claremont, Spezalanza, von Sprinzenberg, Starckh, Syrena, Tändl, Thalhamer von Thalegg (als Freiherren erloschen), Tinsel, Undervischer, Unverdorben, de Vastis, Vescovi (späterhin theilweise gefreit mit dem Prädicate von Ulzbach), Vintschger (deren Nachkommen, um nicht mit einer andern 1669 geadelten Linie vermengt zu werden, mit kaiserlicher Genehmigung seit 1674 den Namen Ritter von Vintschgau führen), Wagner von Bintzenheim, Walser, Weigele (jüngerer Zweig), Weyman, Wild von Sterzing (nachhin bekannt als von und zu Wildenburg), Witz, de Zenonis (aus Italien), Zinn von Zinnenburg (nachherige Freiherren) und Zuppini. (§10) V. Endlich Wappenverleihungen, Wappenbesserungen und Vermehrungen an Stammväter von Familien, welche erst in der Folge den Adelstand erlangt haben, so u. A. an die Adam Albmair, Althamer, Bartl (von Sommersberg), Ebner, Fencher, Franzin (auch Freiherren von Zinnenberg), Freytag, Fröhlich (von Fröhlichspurg, jüngern Stammes), Gaun, Goldrainer, Hueber, Job, Kerschbaumer, Kolb (so sehr man es auch verstanden hat, die bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts ausgestorbenen uradeligen Kolben als Ahnen dieses Geschlechtes zu preisen), Larcher, Plankenstein, Platter, Prez, Prigl, Prugger, Reuperger, Rigoss, Roschmann, Rutter, Schgraffer, Stöckl, Triangi (die Grafen), Tschitscher, Verdross, Wallpach, Walther, Wentzl (auch Freiherren von Sternbach), Werndl, Wiesenegg, Wohlgemuth, Zieglauer, Zürcher etc. Auffallend ist in den Adelsdiplomen Erzherzogs Ferdinand, dass durch keines derselben der "rittermässige" Adelstand verliehen worden (§11). Offenbar betrachtete man damals die Vergebung dieser Adelswürde als alleiniges Vorrecht des Hauptes des heiligen römischen Reichs. Dass es im sechszehnten Jahrhunderte noch keinem Vernünftigen einfallen konnte, die heutzutage so unsinnig missbrauchten Wörtchen "von" und "zur" als adelige Ehrenwörter zu betrachten, ist zur Genüge bekannt, sie drückten eben einfach Besitz oder Heimat aus und wurden zu solchem Zwecke von nichtadeligen Personen mit ebensolcher Berechtigung geführt wie von adeligen. Beweise dessen finden sich in diesen Regesten nicht selten (ich verweise auf die Nummern 319, 369, 483, 589, 673, 848, 1055, 1136) und kommen noch heutzutage in unsern heimischen Thälern, sonderlich an der Westgränze unseres Landes und im Vorarlberg'schen bürgerliche und bäuerliche Geschlechter vor, denen es nicht einmal der in Adelstitulatur-angelegenheiten so feinfühlige selige Hofrath X. hätte verwehren können, das althergestammte "von" ihren Familiennamen vorzusetzen, so den Vonbank, Vonbun, von Pütz, von Spinn u. m. A. Noch häufiger findet, sich das "a", "de", "del" und "dal" bei Italienern und Ladinern (Nr. 47, 128, 249, 271, 289, 329, 484, 493, 510, 657, 712, 735, 772, 810, 1066, 1113). Neu mag aber manchem Leser sein, dass Nichtadeligen selbst wirkliche Praedicate anstandslos verliehen wurden, wir finden sub Nr. 43, dass dem Hanns Werdaloss nebst einem neuen Wappen der Titel "von Alber" und sub Nr. 476, dass dem Leonhard Schiesser nebst Vermehrung seines Wappens mit dem Wappen eines erloschenen Adelsgeschlechtes das Prädicat "von Andermansperg" verliehen worden sei, ohne dass in beiden Diplomen die Verleihung von "offenen Turnierhelmen" oder sonstigen adeligen "Freiheiten" eine Nobilitation erkennen liesse. Ein eigenthümliches Licht auf jene alten guten Zeiten werfen die Meriten der Begnadeten, wenn nicht in der Regel so doch in sehr vielen Ausnahmen. Dass der Löwenantheil der landesfürstlichen Gnadenfülle die Hofbeamten, Hofcapläne, Hoflieferanten, Hofbedienten und Hofschranzen jeder Art mitsammt der ganzen bezüglichen Sippschaft traf, findet wol jeder bei nur flüchtigem Durchblättern dieser Sammlung heraus, geht man aber auf die Einzelheiten der Diplome, deren Wortlaut natürlich hier nicht wiedergegeben werden konnte, näher ein, so überkommt einen ein ganz eigenes Gefühl, so echt katzenjämmerlich zwischen Wehmuth und Heiterkeit schwankend. Mag man sich noch so ehrfurchtsvoll beugen vor der Gottesgelehrtheit, heiligmässigem Wandel und selbstloser Hingebung an das Himmlische, welche sogar einen aus Wälschland importirten Franciscanermönch sammt seinen Vettern in den Adelstand gehoben (Nr. 1148), vor all den ruhmwürdigen Thaten, welche mit dem Schwerte in der Faust vollbracht worden sind in Hungarn gegen den christlichen Erbfeind, vor der Dienstesbeflissenheit pflichterfüllter Beamten, vor der Treue ehren Werther Diener, - lächeln muss man doch beim Durchlesen des von Pendt'schen Adelsdiploms (Nr. 1095), worin der Besuch des heiligen Grabes zu Jerusalem als einer der Hauptverdienste des geadelten Kammerdieners der überfrommen zweiten Gemalin des Erzherzogs, der nachmaligen Klosterfrau Anna Juliane gepriesen, oder des Püchler'schen Adelsdiploms (Nr. 463), wodurch dem Simon Püchler, welcher ausnahmsweise nicht einmal mit dem üblichen "Vunser lieber" angesprochen erscheint, Adel und Wappen einfach "ans sondern Vns darzue bewegenden Ursachen" taxfrei "von Newem" verliehen wird. Den Grund der Adelung notirt uns aber der Concipist, dem die Verleihungsart doch gar zu unmotivirt erschienen sein mag, am Rande unter dem Namen des Püchler mit den vielsagenden Worten "Herrn Georgen Fuegers yetzig Hausfraw Vetters Adelsfreiheit". Der reiche Herr Georg Flieger wollte eben eine Hausfrau aus edlem Geschlechte, nachdem die Mesalliance bereits vollzogen war, und so wurde - was dem Einen recht, ist dem Andern billig - Fliegers Schwiegervater zum Edelmann, just so wie, ein Duzend Jahre vorher des Erzherzogs Schwäher Franz Welsen zum Freiherrn geworden. (§12) Einzig aber steht die Begründung der Wappen- und Lehensfähigkeits-verleihung an den erzherzoglichen Thiergärtner zu Ambras Hanns Pesendorffer da (Nr. 938): Am 1. Juli 1593 verleiht Erzh. Ferdinand demselben wegen der Dienste, die er von Jugend auf erzeugt und bewiesen, "vnd darummen zu genedigister erkhantnus auch aus der Vrsach, dass Er vm solcher Zeit seines Dienens einen Hirschen von Jugent an, solchermassen abgerichtet vnd gewenet, dass Er sich Satteln vnd Zeimen lassen, vnd Er Pesendorffer denselben etlich malen also gesattelt und gezainet für unser Person und gar die fürstlich Tafel über stiegen geritten, Item dass Jener ainsmals ein Hass In völligen lauff begegnet, dselb ,über Ine ausspringen wellen, Er aber den Im sprang über die Achsel bey einen hindere Fuess also lebendig, seinem Anzeigen und betheurn nach, gefangen, - sammt dem Lehensartikel "von Newem" folgendes Wappen: Schild getheilt von Rot und Weiss, darin auf grünem- Dreibühel ein gesattelter und gezäumter Hirsch, darauf sitzend ein grüngekleideter Jägersmann mit braunem Haar und Barte, Spornstiefeln, umgehängter Seitenwehr und Jägerhorn, bedeckt mit grünem Hute, auf dem Schilde ein Stechhelm mit roten und weissen Decken, bedeckt mit einem roth-weissen Bausche, darauf der Vorderteil einer Mannsperson in Kleidung und allermessen wie im Schilde, mit der rechten Hand über die rechte Achsel einen springenden Hasen bei einem hintere Laufe haltend und tragend. Minder lustig ist die Wahrnehmung, dass sich Heerpaucker, Musiker und Trommeter, Hof-, Mund- und andere Köche, Zergadens-, Kanzlei- und allerlei Diener, Barbiere, Kammerheizer, Stiefelbewahrer, Lakaien, Portner, Hatschiere, Hofeinspännig, reitende Kammerboten, Rossbereiter, Leibtrabanten, Leibschützen, Büchsenspanner, Thiergärtner, Seehüter, Hof- und Gemsjäger, Falkner und Forstknechte, dem Bürgermeister der landesfürstlichen Haupt- und Residenzstadt Innsbruck gleichgestellt (Nr. 693), spielend taxfreie Wappenbriefe mit dem Lehenartikel erwirken konnten, während ein Bürgermeister der Stadt Glurns (Nr. 199), Landrichter (Nr. 836, 897, 941 etc.) und derlei Leute gegen Taxerlegung mit einer einfachen Wappenverleihung ohne Lehensfähigkeitsberechtigung vorlieb nehmen mussten. Man würde weit fehlen, wollte man annehmen, dass alle hier als begnadet Angeführten den ober- und vorderösterreichischen Landen angehört hätten: ein ganzes Heer von böhmischen Musikanten und Bedienten, wälschen Künstlern und Mönchen, kärntnerischen, schlesischen und baierischen Schmarotzern findet sich darunter. Die Namen klingen in allen Mundarten, slavisch (Jurgitsch, Pivinitzki), niederdeutsch (de Roo, von der Zoo), raeto-ladinisch (Cazin, Ihenet), italienisch (de Duca, de Zenonis, Zuanell etc.), die Mehrzahl derselben immerhin in unserer Muttersprache, darunter die durchwegs demokratischen Mair, Mayer, Mayr und Meyer (die Aitl-, Bush-, Engel-, Lungl-, Schafmayr etc. angezählt) in zwanzig Exemplaren vertreten. Weil wir uns schon einmal bei den Maiern befinden, so erlaube ich mir einen kleinen Excursus über das fast ausnahmslose Wappenbild desselben, über den Mohren, welcher uns bald nackt bald bekleidet, mit oder ohne Kopfbinde, mit oder ohne Pfeil und Federschurz, in ganzer Figur, als Mohrenrumpf oder Mohrenkopf in den meisten Maier'schen Wappen begegnet. Auch die vielen Geschlechter Mor und Mohr führten und führen das Mohrenbild im redenden Wappen, aber da wissen wir wenigstens den wahrhaftigen Grund, zumal bei den Grafen von Mohr und ihren "Stammesbrüdern" den Grafen von Morzin, deren alte Chronik auf Schloss Dornsberg mich in meinen Jugendjahren belehrt hat, dass dieses Geschlecht von keinem geringere Sterblichen abstamme, denn von Kunig Maurus in Afrika, ähnlich dem ebenso antiken Geschlechts der Weiser, so den griechischen Feldherrn Beissar zum Ahnherrn angenommen (§13). Schwieriger scheint die Wappendeutung der Maier mit den Mohren, und doch glaube ich den Schlüssel zu diesem Räthsel gefunden zu haben; wir haben es eben auch hier mit Namenwappen zu thun: Im oberdeutschen und ganz besonders im österreichischen Dialekte spricht sich Mair wie "Måar", Mohr aber wie "Moar" aus, ersteres mit offnerem å, letzteres mit dumpferem o, beide Wörter aber immerhin sehr ähnlich klingend. Was Wunder, dass der dem Moar (Måar=Mair) lautverwandte, Mohr den sich um Sprachkunde blutwenig kümmernden Heroldenämtern der Vorzeit ein willkommenes Wappenbild bot, die im Reiche weitverzweigten Maier zu einer Art von Wappengenossen zu gliedern! Mit dem Zartsinne in Erfindung redender Wappen nahm man es ja dortzumal überhaupt nicht so genau: Nr. 550 ist uns ein abschreckendes Exempel, wie derlei Namenwappen zusammengestoppelt wurden. Man höre und staune: Anno 1572 wird dem Conrad Bardt ein Wappen verliehen, und ein "Leopart ", mit einer "Hellebart" ist dessen Wappenbild! Die Zeit der Decadenz der Heraldik war eben schon herangenaht, um bald darauf (im 17. Jahrhunderte), widersinnigstem Ungeschmacke huldigend, dem unaufhaltsamen Verfalle derselben Thor und Angel in öffnen. (§14) Mich in diesen der Regestensammlung vorgesetzten Worten nur auf die Aufzählung weniger bemerkenswerthen Thatsachen beschränkend, überlasse ich getrost Anderen eine weitere Ausnützung des Materiales, und bleibt mir allein noch übrig, darauf aufmerksam zu machen, dass das "ä" der Manuscripte jener Zeit in den seltensten Fällen das "ae" der Jetztzeit, gewöhnlich aber das offene "a" zum Unterschiede von dem zwischen "a" und "o" die Mitte haltenden "ä" (welches mit "a" geschrieben wurde) bedeutet, wesswegen z. B. "Länthaler, Länser, Lärcher" als "Lanthaler, Lanser, Larcher" gelesen werden mögen, gleichwie das "ö" als "ö". Ich bin absichtlich der Schreibart des Urtextes treu geblieben, um das Original möglichst genau zu spiegeln, und hoffe, mich dadurch in den Augen der Wissenden keines Fehlers schuldig gemacht zu haben, so wenig wie durch die etwa vorzeitige Anlegung eines, separaten Namensverzeichnisses für den heuer erscheinenden I. Theil der Sammlung. Schliesslich entledige ich mich der angenehmen Pflicht, Sr. Excellenz dem k. k. Herrn Minister des Innern Josef Freiherrn Lasser von Zollheim, dessen offene Liberalität mir die ungehinderte Benützung des Wiener Adelsarchivs ermöglicht hat, meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen. Ebensowenig kann ich umhin, dar liebenswürdigen und eingehenden Unterstützung, welche mir von Seite der beiden Herren Archivsbeamten, der k. k. Adjunkten Franz Altmann und Albert Heilmann, bei jeder einschlägigen Gelegenheit zu Theil geworden ist, dankbar Erwähnung zu thun. Innsbruck, im Jänner 1875. H. v. Goldegg. ________________________________________ (§1) Unter Nr. 947a. und 948a. habe ich auch drei ddo. Innsbruck, 1. und 20. November 1596 von selben Erzh. dem nachmaligen Kaiser Mathias gefertigte Diplome beigefügt. (§2) Ein am 15. Mai 1618 unter Erzh. Maximilians Regierung concipirtes, erst am 4. April 1619 vom Erzh. Leopold gefertigtes Adelsdiplom erscheint bereits im XIII. Bande, Fol. 769. (§3) Dass die Regestennummern nur die Zahl 1248 erreichen, entspringt einem Versehen, welches nur dadurch wieder gutgemacht werden konnte, dass die beiden Nummern 500 und 950 je zwei Urkunden (500, 500a, 950, 950a) umfassen. (§4) Die Verleihungen der übrigen durchwegs 1568 creirten Landeserbämter sind andern Quellen entnommen und zur Vervollständigung hier an passender Stelle engefügt worden sub Nr. 49a. und 51a. (§5) Solcher Vermissten habe ich mich bereits durch Einfügung der Nummern 30a, 947a, 948a, 948b, 984a und 990a angenommen. (§6) Der Sohn des Adelserwerbers war der als tiroler Historiker bekannte oberösterreichische Kanzler Mathias Burglehner. (§7) Der geadelte Joannes de Cavaleriis war jener Priester, welcher 1557 insgeheim die Trauung Erzh. Ferdinand, seines Beichtkindes, mit Philippine Welserin vollzogen hatte. (§8) Der geadelte Konrad Dietz v. Weidenberg war der Uebersetzer und Herausgeber der Gerard de Roo'schen "Annales". (§9) Wurden 10 1/2 Jahre vor ihrer Adelung erst mit einem Wappen begnadet, ungeachtet sie sich nachher gleich so vielen neuern Geschlechtern eines ganz fabelhaft alten Adels zu rühmen wussten, - sind späterhin baronisirt worden. (§10) Zu erwähnen ist hier noch der sub Nr. 947a und 948a eingeschalteten Adelsdiplome Erz. Mathias für Paul Alber von Ehrentrütz und Georg Hueber. (§11) Den modernen erblichen "Ritter von" - Stand mit den obligaten zwei Helmen kannte man zur selben Zeit noch nicht. Er ist erst Ende des 17. Jhrts in Oesterreich erfunden worden. Bis zur Zeit des Verfalls des Ritterthums galt jeder Adelige für ritterbürtig, d. h. durch Geburt zum Ritterschlage befähigt, und unter Ritterstand verstand man den gesammten niedern Adelstand (Edelknechte, milites) im Gegensatze zum Herrenstand (nobiles, domini). Sieh darüber "Der Ritterstand" in der Wiener heraldisch-genealogischen Zeitschrift, III. Jahrgang (1873), S. 185. (§12) Nach St. v. Mayrhofen war obiger Georg Fieger von Hirschberg und Scheidenstein, Pfandsinhaber der Herrschaft Imst, O. Oe. Kamerrath und Salzmayr zu Hall, geb. 1528, viermal verehelicht, und zwar mit 1) Elisabeth Weitmoserin, 2) Catharina Pichlerin v. Weitenegg, 3) Anna Catharina v. Liechtenstein, 4) Agnes Freiin v. Pucheim, sp. 1584. Dass die zweite Hausfrau Catharina ursprünglich nichtadeligen Standes war und nicht dem altadeligen bereits im 16. Jhrt. erloschenen Stamme der Püchler von Weitteneckh, die ein ganz anderes Wappen geführt, angehört haben kann, erhellt aus Obrigem. Von ihr stammen die noch lebenden letzten 3 Gräfinen Fieger von Hirschberg in Linz ab. (§13) Wer über schwindelhafte Fabelein vieler Adelsfamilien ein Mehreres lesen will, dem empfehle ich Dr. Karl Ritter von Mayer's ausgezeichnetes Werk: Heraldisches A. B. C. Buch, München 1857, S. 22 u. s. f. (§14) Siehe über die nicht seltenen zu Lächerlichkeiten führende Sucht, redende Wappen zu schaffen: Dr. Karl Ritter von Mayer's Heraldisches A. B. C., S. 40 u. s. f.
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